Abmahnung Urheberrechtsverletzung

Sie haben eine Abmahnung aus dem Bereich Urheberrecht wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung (z.B. unerlaubte Bildernutzung, Bottleg, Stadtplan, Kartenauschnitt) erhalten und wissen jetzt nicht, wie Sie sich richtig verhalten sollen? Sie werden aufgefordert binnen weniger Tage eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, Auskunft zu erteilen und Kosten (Lizenzgebühren, Dokumentationskosten, Schadensersatz, Rechtsanwaltsgebühren) zu erstatten. Was tun?

 

 

Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung bietet Ihnen Rechtsanwalt Gerstel folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit Rechtsanwalt Gerstel und seinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Rechtsanwalt Gerstel muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich.  Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann Ihnen  Rechtsanwalt Gerstel jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie uns daher zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und uns dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder Fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie uns unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit wir Sie schnellsten kontaktieren können.
  • Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüft  Rechtsanwalt Gerstel diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung ruft Sie  Rechtsanwalt Gerstel sofort an oder nimmt per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von  Rechtsanwalt Gerstel eine kostenlose Ersteinschätzung. Er sagt Ihnen, wie er in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko klärt Sie  Rechtsanwalt Gerstel auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nennt Ihnen Rechtsanwalt Gerstel die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbart  Rechtsanwalt Gerstel ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten Rechtsanwalt Gerstel nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Abmahnschreiben. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten Rechtsanwalt Gerstel beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Die Abmahnung kam als E-Mail / Fax / normaler Brief, kein Einschreiben. Kann ich das Schreiben nicht einfach ignorieren?

Auf keinen Fall! Der Abmahner ist nämlich nur verpflichtet nachzuweisen, dass er die Abmahnung an Sie verschickt hat. Weitere Informationen zur Problematik Zugang des Abmahnschreibens erhalten Sie hier.

 

Was ist, wenn ich das Abmahnschreiben einfach ignoriere?

Dies ist die aus unserer Sicht schlechteste und risikoreichste Entscheidung. Denn wenn Sie die Frist einfach verstreichen lassen und gar nichts machen, dann kann Ihr Abmahner nach Fristablauf gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, z.B. eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken. Wenn Sie abgemahnt wurden, raten wir in jedem Falle fristgerecht auf das Schreiben zu reagieren. Was viele nicht wissen ist, dass Unterlassungsansprüche verschuldensunabhängig sind, d.h. aus rechtlicher Sicht ist es vollkommen irrelevant, ob Sie den Wettbewerbsverstoß vorsätzlich, oder nur fahrlässig aus Unwissenheit begangen haben. Ein Gerichtsverfahren sollte unter jeden Umständen verhindert werden, weil dadurch weitere Kosten anfallen würden. In vielen Fällen ist es ratsam, fristgerecht eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Ob die im Abmahnschreiben geforderten Kosten bezahlt werden müssen, ist eine andere Frage. Häufig sind die vom Abmahner geforderten Beträge zu hoch, weil überzogene Gegenstandswerte zugrunde gelegt wurden. Durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann man das Kostenrisiko erheblich reduzieren, weil man sich im weiteren Verlauf allenfalls um die Kosten streitet, nicht aber um die Unterlassungsansprüche.

Sind die geforderten Beträge angemessen? Muss ich das wirklich zahlen?

Um Ihnen diese Frage beantworten zu können, müssen wir Ihre Abmahnung gesehen und geprüft haben. Wir haben in der Praxis die Erfahrung gemacht, dass oftmals überhöhte Streitwerte für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren zugrunde gelegt werden und überzogene Schadensersatzforderungen gefordert werden. Unser Ziel ist es, die Sache so kostengünstig wie nur möglich für Sie zu beenden. Ihr Abmahner soll aber auch nur das bekommen, auf was tatsächlich ein Anspruch besteht.

Wir kennen die Rechtsprechung der Urheberrechtskammern bei den Landgerichten genau und wissen, welche Beträge realistisch bei Gericht durchsetzbar sind. Daher sollten Sie auf gar keinen Fall eine voreilige Zahlung an die Gegenseite leisten, bevor Sie nicht mit uns über Ihr Abmahnschreiben gesprochen haben.

Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu uns zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden.

Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.

Kann ich nicht einfach eine Muster-Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden?

Grundsätzlich ist dies zwar möglich, jedoch raten wir davon dringend ab, einfach ein Muster für eine Unterlassungsverpflichtungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Sie laufen Gefahr, dass das dort angebotene Muster nicht von Ihrem Abmahner akzeptiert wird. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Betroffenen die vorhandenen Vorlagen und Beispiele einer modifizierten Unterlassungserklärung falsch anpassen oder abwandeln. Dies kann sich zur Kostenfalle entwickeln. Eine falsche oder unvollständige Unterlassungserklärung ist nämlich so zu behandeln, als sei überhaupt keine Erklärung abgegeben worden. Es ist also äußerste Vorsicht geboten.

Wie kann ich mich künftig vor einer Urheberrechtsverletzung schützen?

Wenn es z.B. um eine klassische Bild-Abmahnung geht, wie es nahezu täglich vorkommt, so ist es ratsam künftig entweder eigene Lichtbilder zu machen, oder aber die Rechtekette bis zum Urheber zurückzuverfolgen und dessen Einverständnis für die Nutzung einzuholen. Verlassen Sie sich besser nicht auf Lieferantenzusagen, dass Sie das Bildmaterial nutzen dürfen. Ist diese Aussage nämlich falsch, dann droht Ihnen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Ist das nicht alles eine reine Abzocke und Geldmacherei mit diesen Abmahnungen? Liegt ein Rechtsmissbrauch vor?

Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimmen wir Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema haben wir uns bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

Ich bin Rechtschutzversichert. Unterstellt ich beauftrage Sie mit meiner Abmahnung, übernimmt dann meine Versicherung Ihre Anwaltskosten?

Grundsätzlich nein, es sei denn Sie haben bei der Advocard die Zusatzversicherung Rechtsschutz Plus XL abgeschlossen. Dann umfasst nämlich der Versicherungsschutz die Kosten für Beratungsgespräche, sowie darüber hinausgehende anwaltliche Tätigkeiten bis zu einer Gesamthöhe von 1.000 EUR pro Versicherungsjahr.

 

Wurden Ihre Rechte verletzt? Haben andere Ihre Lichtbilder benutzt?

Rechtsanwalt Gerstel verteidigt nicht nur im Falle einer Abmahnung, er hilft auch Urhebern dabei, Ihre Rechte am geistigen Eigentum zu schützen. Gern setzt sich Rechtsanwalt Gerstel mit allen ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln für Ihre urheberrechtlich geschützten Rechte ein.

 

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