Immer wieder sehen eBay Verkäufer bei Ihren Mitbewerbern, dass diese die Angabe „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“ im Feld Widerrufsbelehrung angeben. Aber geht das eigentlich? Müssen eBay Händler Verbrauchern aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht auch ein Widerrufsrecht einräumen? 

 

Sofern vom eBay Verkäufer per Rechtswahlklausel deutsches Recht als Vertragsstatut bestimmt wurde, dann ist der Hinweis „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“ definitiv unzulässig, wie auch das Landgericht Münster im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens entschied, LG Münster, Beschluss vom 21.09.2020, 023 O 44/20.

„Die Antragstellerin hat gegen die Antragsgegnerin den aus dem Tenor ersichtlichen Anspruch glaubhaft gemacht. Der Ausspruch im Tenor beruht auf §§ 935, 940 ZPO i.V.m. §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3, 3a UWG, § 312g Abs. 1 BGB.

 

Die Antragstellerin hat durch Vorlage der Anlage 1 glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin in § 5 ihrer AGB die Rechtswahl für deutsches Recht trifft, soweit hierdurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz entzogen wird (Günstigkeitsprinzip). Er hat ferner glaubhaft gemacht, dass die Antragsgegnerin bei einem Versand nach Österreich in Ihrer Widerrufsbelehrung angibt: „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“

 

Das stellt einen Verstoß gegen das in den AGB der Antragsgegnerin vereinbarte deutsche Recht dar. Denn gemäß § 312g Abs. 1 BGB hat ein Verbraucher beim Kauf eines Artikels wie dem im Tenor genannten ein Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht steht jedenfalls in einem solchen Fall Verbrauchern aus Mitgliedsstaaten der EU zu. Die dargestellte Widerrufsbelehrung ist deshalb unrichtig und stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.“

Vorsicht bei den Versandkostenangaben

Rechtswahlklauseln finden sich in den meisten AGB. Falsch hinterlegte Versandkostenangaben sind bei eBay Händlern keine Seltenheit. Wird vielleicht auch bei Ihnen der Hinweis „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“ eingeblendet? Falls ja, dann sollten Sie sich ganz dringend beraten lassen. Andernfalls müssten Sie mit einer Abmahnung rechnen.

 

 

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