Einstweilige Verfügung

Ihnen wurde eine einstweilige Verfügung (z.B. durch einen Gerichtsvollzieher) zugestellt. Jetzt müssen Sie sofort handeln! Sie dürfen die einstweilige Verfügung auf gar keinen Fall ignorieren. Andernfalls laufen Sie Gefahr, dass ein Ordnungsmittelverfahren eingeleitet wird. Weitere nicht unerhebliche Rechtsanwaltsgebühren könnten ebenfalls entstehen. Rechtsanwalt Gerstel beherrscht die Fallstricke des einstweiligen Verfügungsverfahrens, weil er inzwischen auf weit über 500 Verfügungsverfahren zurückblickt, die er sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite geführt hat. Profitieren Sie von diesem Fachwissen!

 

Rechtsanwalt Gerstel empfiehlt Ihnen, sich bei Erhalt einer einstweiligen Verfügung wie folgt zu verhalten:

  • Nehmen Sie zum Rechtsanwalt des Gegners keinen unmittelbaren Kontakt auf. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Gegners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen. Wenden Sie sich auch nicht an das Gericht, welches die einstweilige Verfügung erlassen hat. Dieses darf Sie nicht beraten.
  • Unterlassen Sie sofort das von der einstweiligen Verfügung umfasste Verhalten. Andernfalls drohen Zwangsgelder oder sogar Ordnungshaft. Sollten Sie die einstweilige Verfügung nicht oder teilweise nicht verstanden haben, oder sich unsicher sein, dann zögern Sie nicht und rufen uns sofort unter 02571 – 921 899 0 (Nothotline: 0160 – 55 63 918) an. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung umgehend und kontrollieren immer, ob Sie unsere Hinweise auch richtig und umfassend umgesetzt haben. So können wir weitere für Sie kostenauslösende Maßnahmen des Gegners schnell und effektiv verhindern.
  • Notieren Sie sich unbedingt das Zustelldatum der einstweiligen Verfügung. Von diesem Tag hängt die zeitliche weitere Vorgehensweise entscheid ab. Lassen Sie zu viel Zeit ohne die erforderliche Reaktion verstreichen, so müssen Sie gegebenenfalls mit weiteren Kosten (z.B. für ein Abschlussschreiben) rechnen. Dies muss unbedingt verhindert werden.

Bei einer einstweiligen Verfügung bietet Ihnen Rechtsanwalt Gerstel folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit uns ist kostenlos und absolut unverbindlich. Rechtsanwalt Gerstel muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in der einstweiligen Verfügung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich.  Ohne den Beschluss des Gerichts gesehen zu haben, kann Ihnen Rechtsanwalt Gerstel jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie uns zunächst die kompletten Unterlagen mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können die einstweilige Verfügung z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und uns dann per E-Mail übermitteln. Alternativ können Sie uns die Unterlagen auch faxen. Haben Sie selbst kein Fax, dann gehen Sie z.B. in eine Postfiliale oder fragen Ihren Nachbarn oder Bekannten. Teilen Sie uns unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit wir Sie schnellsten kontaktieren können. Achtung: Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine Urkunde! Trennen Sie diese daher auf keinen Fall einfach auseinander!
  • Sobald Rechtsanwalt Gerstel Ihre einstweilige Verfügung vorliegt, prüft er diese unten rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung ruft er Sie sofort an oder nimmt per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von Rechtsanwalt Gerstel eine kostenlose Ersteinschätzung. Er sagt Ihnen, wie er in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko klärt Rechtsanwalt Gerstel Sie auf. Nach dem Gespräch wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nennt Rechtsanwalt Gerstel Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbart Rechtsanwalt Gerstel ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten Rechtsanwalt Gerstel nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg für den weiteren Verlauf. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten Rechtsanwalt Gerstel beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist Rechtsanwalt Gerstel besonders wichtig. Sie wissen bei der Kanzlei Gerstel von Anfang an, welche Kosten  anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.