Bundesweite Hilfe bei Abmahnung Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte im Auftrag eines Rechteinhabers. Die Preu Bohlig & Partner Rechtsanwälte sind unter anderem in Sachen Abmahnung im Auftrag folgender Mandanten tätig:

 

– BRAND AND VISION Lizenzagentur GmbH
– Burberry Limited
– CELINE S.A.
– DreiMaster Modevertrieb GmbH & Co.KG
– Empressia GmbH
– Europa Möbel-Verbund GmbH & Co.KG
– Flughafen München GmbH
– INNOVA Handelshaus AG
– Louis Vuitton
– Marc Jacobs Trademarks L.L.C.
– MO Streetwear GmbH (vormals Dutta Modevertrieb GmbH)
– Schur Pack Denmark A/S
– TUI AG und die TUI Deutschland GmbH
– Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi

 

Nachfolgend berichte ich über meine persönlichen Erfahrungen, die ich mit der Kanzlei Preu Bohlig & Partner Partnerschaftsgesellschaft bis zum heutigen Tage gemacht habe. Erstellt wurde dieser Beitrag am 20.9.2017. Sie erhalten nähere Informationen zu der Kanzlei unter der folgenden Webseite: www.preubohlig.de.

 

Wer verbirgt sich hinter der Kanzlei Preu Bohlig & Partner Partnerschaftsgesellschaft?

 

Bei der Kanzlei Preu Bohlig & Partner handelt es sich um eine Partnergesellschaft mit Sitz in München. Laut eigener Aussage gehört die Kanzlei Preu Bohlig & Partner sowohl im Gewerblichen Rechtsschutz als auch im Pharmarecht zu den bundesweit führenden Kanzleien. Im Gewerblichen Rechtsschutz würden die Schwerpunkte im Patentecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designschutz liegen. Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner Partnerschaftsgesellschaft berichtet auf ihrer Internetseite, dass in den letzten Jahren 11 der 30 DAX-Unternehmen zu ihren Mandanten gehört haben.

 

An 4 Standorten in Deutschland und an einem Standort in Paris sind die Rechtsanwälte der Kanzlei tätig. Die Büroräume befinden sich in der Grolmannstraße 36 in 10623 Berlin, Couvenstraße 4 in 40211 Düsseldorf, Neuer Wall 72 in 20354 Hamburg und Leopoldstraße 11a in 80802 München.

 

Gegründet wurde die Kanzlei 1959 von Prof. Dr. Albert Preu.

 

Erfahrung mit der Kanzlei Preu Bohlig & Partner Partnerschaftsgesellschaft

 

Das erste Mal zu tun hatte ich mit den Preu Bohlig und Partner Rechtsanwälten im Oktober 2010. Es handelte sich um eine Berechtigungsanfrage im Auftrag der Trend Enterprises Lizenzverwaltung UG, da der von meinem Mandanten vertriebe Felgenbaum starke Ähnlichkeiten mit dem Geschmacksmuster des Auftraggebers der Kanzlei Preu Bohlig und Partner aufweisen würde. In der Folgezeit hatte ich immer mal wieder in wettbewerbsrechtlichen und markenrechtlichen Angelegenheiten mit der Kanzlei Preu Bohlig & Partner Partnerschaftsgesellschaft auf der Gegenseite zu tun.

 

Abmahnungen aus dem Bereich Markenrecht

 

Markenrechtliche Abmahnungen wurden u.a. ausgesprochen für:

 

  • BRAND AND VISION Lizenzagentur GmbH (Branche: Bürstenwaren, Putzmaterialen, z.B. Spülbürsten) (wegen Verletzung der Marke „Lola“ u.a.)
  • Burberry Limited (Branche: Textilien) (wegen Schutzrechtsverletzung an der Marke „Burberry Check“ u.a.)
  • CELINE S.A., LVHM (Branche: Accessoires, z.B. Handtaschen) (wegen Verkaufs eines Plagiats einer Céline-Handtasche u.a.)
  • DreiMaster Modevertrieb GmbH & Co. KG (wegen Verletzung der Marke „Schmuddelwedda“ u.a.)
  • Empressia GmbH (Branche: Damenunterwäsche) (Markenrechtsverletzung Marke „empressia“ u.a.)
  • Europa Möbel-Verbund GmbH & Co. KG (Branche: Möbel, Matratzen) (wegen Markenrechtsverletzung Marke „CONTUR“ u.a.)
  • INNOVA Handelshaus AG (Branche: Elektrogeräte, Möbel, Küchen) (wegen Markenrechtsverletzung Marke „INNOVA“ u.a.)
  • IVI GmbH (Branche: Bekleidung) (wegen Markenrechtsverletzung Marke „IVI“ u.a.)
  • Louis Vuitton (Branche: Accessoires z.B. Handtaschen) (wegen Verkaufs eines Plagiates einer Louis-Vuitton-Handtasche u.a.)
  • Malteser Orden (Souveräner Ritter- und Hospitalorden vom Hl. Johannes zu Jerusalem von Rhodos und von Malta mit Sitz in Rom sowie die Deutsche Assoziation des Souveränen Malteser Ritterorden e.V.) (wegen Rechtsverletzung durch Verkauf eines gefälschten Malteser-Ordens u.a.)
  • Marc Jacobs Trademarks L.L.C. (Branche: Accessoires, z.B. Handtaschen) (wegen Einfuhr eines Plagiates einer Handtasche, die die Bezeichnung „MARC BY MARC JACOBS“ trug u.a.)
  • MO Streetwear GmbH (Branche: Bekleidung) (wegen Markenrechtsverletzung Marke „HOMEBASE“, „MO“ u.a.)
  • Schur Pack Denmark A/S (Branche: Ausgießer/Tropfenfänger für Flaschen oder ähnliche Flüssigkeitsbehälter) (wegen Rechtsverletzung an der Marke „DropStop“ u.a.)
  • TUI AG und die TUI Deutschland GmbH (Branche: Reisen) (u.a. wegen Rechtsverletzung an der Marke „1-2-FLY“)
  • Yarda Tekstil Konfeksiyon Sanayi Ve Ticaret Limited Sirketi (Branche: Textilien) (wegen Markenrechtsverletzung Marke „SF SUPERFLY“, „SUPERFLY“ u.a.)

 

 Abmahnungen aus dem Bereich Wettbewerbsrecht

 

Mir sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen u.a. für folgende Auftraggeber bekannt:

 

  • Flughafen München GmbH (wegen irreführenden und unlauteren Werbeaussagen u.a.)

 

Berechtigungsanfrage – keine Abmahnung

 

Berechtigungsanfragen wurden u.a. für folgende Auftraggeber gestellt:

 

  • Trend Enterprises Lizenzverwaltung UG (Branche: Kfz-Zubehör) (u.a. wegen angeblicher Geschmacksmusterverletzung Felgenbaum)

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Preu Bohlig und Partner sind stets als faire Kollegen aufgetreten, die bei Vergleichsverhandlungen immer Rücksicht auf die persönliche Situation des Abgemahnten genommen haben. Sämtliche Angelegenheiten wurden fair und zügig abgewickelt. Alle mir vorgelegten Abmahnungen waren berechtigt. Anzeigen für Rechtsmissbrauch gab es keine.

 

Abmahnung der Kanzlei Preu Bohlig und Partner erhalten

 

Sie haben von einem Auftraggeber der Kanzlei Preu Bohlig und Partner eine Abmahnung (z.B. Markenrecht, Wettbewerbsrecht) erhalten? Dann nutzen Sie meine kostenlose Ersteinschätzung. Mein Ziel ist es stets, die Angelegenheit so kostengünstig wie nur möglich für Sie zu beenden. Über die Höhe der Abmahnkosten und etwaigen Schadensersatz sollte verhandelt werden. Geht es auch um beim Zoll beschlagnahmte Ware, so sollten Sie sich unbedingt helfen lassen, damit Ihnen neben der Abmahnung nicht auch noch ein Strafverfahren droht.

 

Stand: 20.9.2017

 

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.