Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung von Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch, Wildunger Straße 83, 70372 Stuttgart vor, die dieser im Auftrag des Fotografen Achim Wolters am 18.10.2016 ausgesprochen hat. Der Unterzeichner teilt mit, dass sein Mandant kürzlich in Erfahrung gebracht habe, dass der Abgemahnte eines seiner Fotos im Rahmen einer kommerziellen Nutzung sowie ohne Nennung seines Namens auf seiner Internetpräsenz öffentlich zugänglich gemacht habe. Es handele sich um das aus der Anlage ersichtliche Foto „Rastplatz“.

 

Urheberrechtsverletzung an Lichtbild von Achim Wolters als Abmahngrund

Weiter heißt es sodann in dem Abmahnschreiben, dass der Internetseite des Abgemahnten sowie Informationen einschlägiger Suchmaschinen entnommen werden könne, dass das Foto zumindest seit August 2015 Verwendung finde. Die ungenehmigte Nutzung verletze die Rechte von Herrn Achim Wolters, der Urheber des genannten Fotos sei. Dieser habe dem Abgemahnten keinerlei Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Foto übertragen. Eine Nutzung seines Fotos dürfe ausschließlich im Rahmen der entsprechenden Pixelio-Lizenz (Namensnennung) und damit insbesondere nur redaktionell, nicht aber kommerziell erfolgen. Im Übrigen könne der Abmahner dem Empfänger des Abmahnschreibens die Nutzung seines Werkes aus §§ 13, 16, 19a UrhG verbieten. Ihm stünde gemäß § 97 Abs. 1 UrhG ein Unterlassungsanspruch zu.

 

Des Weiteren sei der Abgemahnte zum Ersatz des dem Abmahners durch die unbefugte Nutzung seines Fotos entstandenen Schadens verpflichtet. Dieser würde im Wege der Lizenzanalogie berechnet werden.

 

Unter Zugrundelegung der MFM-Tabelle sei Herr Achim Wolters berechtigt, für die Verwendung seines Fotos einen Betrag in Höhe von 930,00 € von dem Abgemahnten zu fordern, so Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch. Die Kosten seiner Inanspruchnahme würden sich auf 571,44 € belaufen. Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.501,44 € sei zahlbar innerhalb von zwei Wochen.

 

Darüber hinaus werde der Abgemahnte aufgefordert, das Foto unverzüglich von seiner Internetpräsenz zu entfernen und die beigefügte Unterlassungserklärung oder eine andere den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Unterlassungserklärung bis spätestens Dienstag, den 25. Oktober 2016 rechtswirksam unterschrieben zurückzusenden.

 

Rechtsanwalt Rentzsch weist darauf hin, dass sollte der Abgemahnte die vorbezeichneten Anforderungen nicht oder nicht vollständig fristgerecht erfüllt werden, so würde er seinem Mandanten empfehlen, umgehend und ohne nochmalige Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Abmahnung Achim Wolters

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch

Stand: 10/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.