Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde ein Schreiben der Frau Valéria Mónika Ládi Inhaberin der saarporzellan vom 06.01.2015 vorgelegt. Gegenstand dieser Abmahnung ist die unberechtigte Verwendung etwaiger Fotografien von dem Prozellangegenstand „Kaffekanne Tirschenreuth Fleur Blätterzauber blau“. Diese Fotografie wurde angeblich von dem Abmahner erstellt. Der Abgemahnte habe dieses Foto unberechtigt auf der Plattform eBay in 4 seiner Angebote genutzt. Daher fordert die saarporzellan in dem Schreiben vom 06.01.2015 zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung und Zahlung des angeblich entstandenen Schadens.

 

Abmahnung Valéria Mónika Ládi

 

Für die unerlaubte Nutzung sei ein Entgelt nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu veranschlagen. Frau Valéria Mónika Ládi gibt dabei an, dass nach den diesbezüglichen Richtlinien in der Rechtsprechung eine Nutzung für ein Foto mit 40,00 € sowie für eine mehrfachnutzung jeweils ein 50%iger Aufschlag zu berechnen sei. Damit ergebe sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 100,00 € (40,00 € Erstnutzung + 20,00 € Mehrfachnutzung + 20,00 € Mehrfachnutzung + 20,00 € Mehrfachnutzung).

 

Angesichts der fehlenden Quellenangabe sei ein weiterer Aufschlag von 100% auf den Schadensersatz zu erbringen. Ausführungen über die Berechtigung eines derartigen Aufschlages werden in der Abmnahnung nicht getätigt.

 

Valéria Mónika Ládi Abmahnung

 

Frau Valéria Mónika Ládi fordert somit die Zahlung eines Gesamtbetrages in Höhe von 200,00 € bis zum 16.01.2015. Ebenfalls bis zu dieser Frist wird die Abgabe einer beigefügten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung gefordert. Sollte der Abgemahnte diese Frist fruchtlos versteichen lassen, so wird Frau Valéria Mónika Ládi die Angeegnheit an ihren Anwalt weiterleiten, um die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

 

In der beigefügten Unterlassungserklärung soll der Abgemahnte sich dazu verpflichten, es ab sofot zu unerlassen, bei Vermeidung einer von dem Abmahner nach billigem Ermessen fetzusetzenden und vom zuständigen Gericht im Streitfalle auf deren Angemessenheit zu überprüfenden Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung die vom Abmahner angefertigte Fotografie ohne deren Zustimmung im Internet oder auf sonstige Art und Weise der Öffentlihkeit zugänglich zu machen, öffentich zu verbreiten und/oder verwerten und/oder wiederzugeben sowie öffentlich verbreiten/oder verwerten und/oder wiedergeben zu lassen. Weiterhin soll sich der Abgemahnte zur Zahlung des Schadensersatzbetrages in Höhe von 200,00 € verpflichten.

 

Valéria Mónika Ládi (saarporzellan)  – Wer ist das?

 

Frau Valéria Mónika Ládi betreibt unter dem Account saarporzellan einen eBay-Shop. Sie ist seit dem 12.08.2005 bei eBay als gewerblicher Verkäufer in Deutschland eingetragen und hat in den letzten 12 Monaten 269 positive Bewertungen erhalten.

Abmahner: Valéria Mónika Ládi, saarporzellan

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.