Lesermeinungen zum Portal Abmahnung UWG

Herbert K.: Ich betreibe einen Onlineshop und habe eine Abmahnung Wettbewerbsrecht erhalten. Das mit gesetzten Fristen kam mir alles spanisch vor. Ich sollte nur 3 Tage nach Erhalt des Schreibens eine Unterlassungserklärung abgeben. 3 Tage – das ist doch nicht normal. Dank Ihrer Seite konnte ich schnell nachlesen, was Sache ist, wenn der Abmahner eine zu kurze Frist gesetzt hat. Danke übrigens für die promte Info am Telefon. Entschuldigen Sie, dass es schon nach 21:00 Uhr war, aber ich hatte einfach Panik. Sie haben mich beruhigt. Sehr empfehlenswert, netter Kontakt.

Detlef B.: Sie haben sich ja intensiv mit dem Thema Abmahnung befasst. Da hatte ich ehrlich gesagt keine Lust, mich erst einzulesen, obwohl Ihre Seite echt ansprechend gestaltet ist. Aber dieses Juristendeutsch ist einfach nichts für mich. Ich hab auch keine Zeit dafür. Schließlich muss ich ich um meine Kunden kümmern. Danke, dass Sie sich der Sache so kurzfristig angenommen haben. Dass Sie wissen, was zu tun ist, zeigt das Ergebnis. Schön, dass Sie Ihren Worten auch Taten folgen lassen. Jeder soll halt machen, was er kann und Sie sind der Richtige, wenn`s um Abmahnungen geht. Gute Arbeit, Herr Gerstel. 

Melanie S.: Ich war so sauer als ich die Abmahnung im Briefkasten fand, dass ich dann ganz vergessen habe dem Abmahner zu antworten. Als mir dann die einstweilige Verfügung zugestellt wurde hab ich erstmal gegoogelt. So bin ich auf Ihre Seite gekommen. Ich hab mich dann aufgrund Ihres Rates zur Abgabe der Abschlusserklärung entschieden. Alles andere wäre nur noch teurer geworden, da haben Sie wohl Recht.  Die Infos auf Ihrer Seite haben mir gut geholfen, aber vor allem das Gespräch mit Ihnen. Ich poste mal Ihren Link im Sellerformum als Dankeschön! Wenn ich mal wieder Probleme im Wettbewerbsrecht habe, komme ich gewiss auf Sie zurück.

D.K.: Meine Abmahnung kam als ganz normaler Brief. Kein Einschreiben oder so. Mir kann doch gar keiner beweisen, dass ich diesen Schrieb bekommen habe. Dank Ihrer Ausführungen weiß ich jetzt, wie es mit der Beweislast aussieht. Ich habe dann eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und die von Ihnen ausgehandelten Kosten zähneknirschend an den Abmahnhai bezahlt. Dank Ihrer Hilfe hab ich zwar fast 500 EUR gespart, aber ich halte das ganze Abmahnwesen trotzdem für eine reine Abzocke. Sorry, aber das ist meine Meinung.

H.K.: Ich hab so lange überlegt, ob ich jetzt eine Unterlassungserklärung abgeben soll, oder besser nicht. Bei den ganzen Artikeln, die ich bei eBay und Amazon eingestellt habe, können immer wieder Fehler passiern. Und wenn es nicht mir passiert, dann vielleicht meinen Mitarbeitern. Das ist alles total riskant. Ihre Ausführungen "Welchen Vorteil hat eine einstweilige Verfügung / Klage im Vergleich zur Unterlassungserklärung?" haben mir sehr geholfen. Ich habe dann aber einen Anwalt hier vor Ort mit der Abgabe einer Unterlassungserklärung beauftragt, weil die Zeit einfach so knapp war. Dafür lasse ich mir ja jetzt von Ihnen meinen Onlinehandel absichern. Von Ihrem Updateservice bin ich begeistert.