Abmahnung Clarins GmbH durch Rechtsanwälte Lubberger Lehment

Gegenstand der Abmahnung

Am 01.04.2016 hat die Firma Clarins GmbH durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment, Meinekestraße 4, 10719 Berlin eine Abmahnung aussprechen lassen. Sachbearbeiterin ist Rechtsanwältin Eva Maierski.

 

Abmahnung Clarins GmbH erhalten?

Die Lubberger Lehment Rechtsanwälte teilen mit, dass ihre Mandantin Duftwässer und Kosmetikprodukte u.a. unter den Marken Thierry Mugle, Clarins und Azzaro herstellen und im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems vertreiben würde. Die Clarins GmbH sei von den Markeninhaberinnen ermächtigt, die Rechte aus den Marken im eigenen Namen wahrzunehmen. Sie habe im Rahmen eines Testkaufs bei dem Abgemahnten das Produkt „Thierry Mugler Angel 25 ml EdP“ erworben, das von diesem verkauft und geliefert worden sei. Eine Überprüfung des Kontrollcodes auf dem von dem Abgemahnten gelieferten Parfum habe ergeben, dass die Abmahnerin dieses Produkt erstmals in Argentinien in den Verkehr gebracht habe. Eine Zustimmung zum Import dieses Produktes in den Europäischen Wirtschaftsraum liege nicht vor.

 

Der innereuropäische Vertrieb markenrechtlich geschützter Produkte, die erstmals außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht worden seien, verletze die Rechte der betroffenen Marke gem. Art. 9 Abs. 1 lit. a) und lit. c), Art. 13 Abs. 1 GMV, so Rechtsanwältin Maierski.

 

Der Vertrieb des Thierry Mugler-Parfums an die Testkäuferin der Abmahnerin verletze daher deren Rechte an der Marke „Thierry Mugler“.

 

Der daraus resultierende Unterlassungsanspruch beziehe sich nicht nur auf die konkret betroffene Marke, sondern sämtliche selektiv vertriebenen Marken der Clarins GmbH. Vor diesem Hintergrund werde der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 14.04.2016 eine Unterlassungserklärung zu Händen der Rechtsanwälte Lubberger Lehment abzugeben. Es ergeht sodann der Hinweis, dass bei einer nicht fristgerechten Abgabe der Erklärung der Abmahnerin geraten werde, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

 

Darüber hinaus werde der Abgemahnte aufgefordert, ebenfalls innerhalb der genannten Frist Auskunft zu erteilen und zwar über Namen und Anschrift des Vorlieferanten und über den Umfang, in welchem er außereuropäische Produkte der Marke „Thierry Mugler“ vertrieben habe.

 

Des Weiteren habe der Abgemahnte aufgrund der Markenrechtsverletzung die Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. Diese würden nach einem Gegenstandswert von 100.000 € berechnet werden. Der sich daraus resultierende Betrag in Höhe von 1.973,90 € sei ebenfalls binnen dieser Frist zahlbar.

Abmahnung Clarins GmbH

wegen Markenrechtsverletzung

vertreten durch Rechtsanwälte Lubberger Lehment

Stand: 04/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.