Abmahnung FLEX Elektrowerkzeuge GmbH durch Lehmann Neuenhoeffer Sigel Schäfer

Gegenstand der Abmahnung

Am 14.03.2016 hat die Firma FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH durch die LENESIS Rechtsanwälte Anwalts- und Notarkanzlei, Partnerschaftsgesellschaft Lehmann Neunhoeffer Sigel Schäfer mbB, Bopserwaldstraße 62, 70184 Stuttgart eine markenrechtliche Abmahnung aussprechen lassen.

 

Mit diesem Schreiben teilt der Sachbearbeiter Rechtsanwalt Dr. Daniel Rucireto mit, dass seiner Mandantin soeben erfahren habe, dass der Abgemahnte auf der Handelsplattform www.ebay.de einen „Güde Winkelschleifer WX 230 Flex“ unter Verwendung der zu Gunsten seiner Mandantin geschützten Marke „Flex“ anbieten würde, ohne eine hierfür erforderliche Autorisierung zu besitzen. Der Abgemahnte würde somit den unrichtigen und irreführenden Eindruck vermitteln, es würden Produkte der Firma FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH vertrieben werden. Dieses Verhalten würde sowohl eine Verletzung der Markenrechte der Abmahnerin (diese sei Inhaberin der unter Nr. 688842 beim deutschen Patent- und Markenamt registrierten Marke „Flex“) als auch eine Verletzung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften (§§ 1, 3 UWG) darstellen.

 

Die Abmahnung der FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH

Infolgedessen sei der Abgemahnte der Abmahnerin zur Unterlassung und Schadensersatz verpflichtet. Er werde daher aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, zu Gunsten seiner Mandantin geschützte Marken zu verwenden bzw. verwenden zu lassen, die vorstehende Verhaltensweise unverzüglich einzustellen und eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und zwar bis spätestens 21.03.2016, 17 Uhr zu Händen der Bevollmächtigten der FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH.

 

Weiter heißt es sodann in der Abmahnung, dass sollte innerhalb dieser Frist keine strafbewehrte Unterlassungserklärung (zumindest per Telefax) eingehen, die LENESIS Lehmann Neunhoeffer Sigel Schäfer Rechtsanwälte ihrer Mandantschaft empfehlen würden, ihre Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe – gegebenenfalls im Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens – durchzusetzen. Es werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die bestehende Wiederholungsgefahr ausschließlich durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden könne.

 

Darüber hinaus sei der Abgemahnte verpflichtet, der FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) entstehenden Kosten in Höhe von 887,03 EUR (1,3 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG und Auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG aus einem Streitwert von 10.000,00 EUR) zu ersetzen. Rechtsanwalt Dr. Rucireto fordert den Abgemahnten daher auf, den Betrag in Höhe von 887,03 EUR bis spätestens zum 22.03.2016 auf das Konto der Bevollmächtigten zur Weiterleitung an seine Mandantin zu überweisen.

Abmahnung FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH

wegen Markenrechtsverletzung „Flex

vertreten durch LENESIS Rechtsanwälte Anwalts- und Notarkanzlei, Partnerschaftsgesellschaft Lehmann Neunhoeffer Sigel Schäfer mbB

Stand: 03/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.