Abmahnung Karin Elke Kurth durch HKMW Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Frau Karin Elke Kurth aus Brühl hat am 13.01.2015 durch die HKMW Rechtsanwälte eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. Frau Kurth handelt im Internet u.a. in dem Webshop www.kek-shop.de und auf der Handelsplattform eBay mit Armbanduhren. Der Abgemahnte handelt mit gleichartigen Waren unter anderem auf Amazon. Nach Ansicht des Abmahners besteht daher ein unmittelbares Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien.

 

Abmahnung Karin Elke Kurth

 

Hintergrund der Abmahnung ist ein Amazon-Verkaufsangebot einer Armbanduhr, das der Abgemahnte mit Hinweis „Garantie: 2 Jahre Garantie“ beworben hat. Nach den Ausführungen in der Abmahnung ist dieser Hinweis auf eine Garantie in der vorliegenden Form unzulässig, da keine Angaben zu Art und Umfang der beworbenen Garantie gemacht werden.

 

Eine Garantieerklärung müsse einfach und verständlich abgefasst sein. Zudem muss diese einen Hinweis auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers sowie den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben enthalten, die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantiechutzes sowie den Namen und die Anschrift des Garantiegebers.

 

Diese Vorschrift diene dazu, die Marktteilnehmer dazu anzuhalten, nicht mit unklaren Garantieversprechen zu werben.

 

Karin Elke Kurth Abmahnung was tun

 

Frau Karin Elke Kurth ist der Ansicht, dass das Verhalten des Abgemahnten eine unlautere Wettbewerbshandlung darstellt und damit abmahnfähig ist. Schließlich würde der Abgemahnte sich mit disem Hinweis einen Vorsprung im Wettbewerb um Kunden verschafen, weil diese sich bevorzugt ür Waren entscheiden, die mit Garantien ausgestattet sind.

 

Die HKMW Rechtsanwälte weisen sodann darauf hin, dass der Einwand , die Artikelbeschreibung werde von dem Abgemahnte unbeeinflussbar durch Amazon oder dritte Händler erstellt, im Hinblick auf den wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch unbeachtlich.

 

Der Abgemahnte wird daher dazu aufgefordert die der Abmahnung beigelegte vorgefertigte oder eine selbst formulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung bis zum 22.01.2015 abzugeben. Eine Fristverlängerung kommt für die HKMW Rechtsanwälte nicht in Betracht.

 

Die Unterlassungserklärung der HKMW Rechtsanwälte

 

Dem Abmahnschreiben liegt sodann die vorgefertigte Unerlassungserklärung bei, wonach sich der Abgemahnte dazu verpflichtet, es zu unterlassen mit Hinweisen auf Garantien zu werben, wenn hierbei nicht vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers den Anforderungen von § 477 Abs. 1 BGB genügende Informationen gegeben werden. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Abgemahnte in der vorformulierten Erklärung weiterhin zur Zahlung einer Vertragsstrafe, die von Frau Karin Elke Kurth nach billigem Ermessen festgesetzt ist und im Streitfalle durch das zuständige Gercht überpfrüft werden kann.

 

Etwaiger Schadensersatz wird in dem Abmahnschreiben direkt nicht gefordert. Lediglich der Hinweis darauf, dass die HKMW den Gegenstandswert in der Hauptsache mit 20.000 € veranschlagt, wird in den letzten Zeilen gegeben.

Abmahner: Karin Elke Kurth

Vertreter des Abmahners: HKMW Rechtsanwälte

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.