Abmahnung Konstantin Gastmann durch HÜMMERICH & BISCHOFF Rechtsanwälte

Gegenstand der Abmahnung

Mir wurde eine sechseitige Abmahnung, datiert auf den 06.01.2015, des Herrn Konstantin Gastmann aus Berlin, ausgesprochen durch die Hümmerich & Bischoff Partnerschaft mbH aus Potsdam, vorgelegt. Grund dieser Abmahnung ist eine angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbildwerk. Der Abgemahnt habe auf seiner Internetseite ein Lichtbildwerk verwendet, an welchem Herr Konstantin Gastmann als Urheber die ihm gesetzlichen Schutzrechte genießt.

 

Abmahnung Konstantin Gastmann

 

Diese Urheberrechtsverletzung wurde durch den Abmahner per Screensgots dokumentiert und der Abmahnung beigefügt.

 

In der Abmahnung wird weiterin ausgeführt, dass Herr Gastmann das streitgegenständliche Lichtbild  auf den Bilddatenbanken www.aboutpixel.de und www.pixelio.de zum Herunterladen und zur weiteren Verwendung durch Dritte angeboten habe, diese jedoch nur durch registrierte Mitglieder heruntergeladen werden können. Die Registrierung als Mitglied setzt die Bestätigung der geltenden Nutzungs- bzw Lizenzbedingungen voraus. Die Mitlieder können sowohl Bilddateien hochlagen als auch die in der Bilddatenbank enhaltenen Bilder zur eigenen Verwendung in der jeweils gewählten Lizenz bestimmten Umfang herunterladen. Die Bilddatenbank selbst räumt keine Lizenzen ein. Die Lizenzvereinbarungen entstehen zwischen den Mitgliedern der Datenbank.

 

Der Abmahner biete das streitgegenständliche Lichtbildwerk ausschließlich auf der Grundlage solcher Lizenzen an, bei denen der Nutzer verpflichtet ist, den jeweiligen Urheber bzw. Lizenzgeber an der Bilddatei selbst oder zumindest am Ende der jeweiligen Website zu nennen. Dem Abgemahnten wird zur Last gelegt, eine solche Urheber- und Quellennennung auf seinem Internetauftritt nicht zu tätigen.

 

Konstantin Gastmann Abmahnung was tun

 

Aufgrund dieser Rechtsverletzung sei der Abgemahnte Herrn Konstantin Gastmann zur Unterlassung verpflichtet, so die Kanzlei Hümmerich Bischoff. Weiter wird darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber für die unzulässige Verwendung  in der geschilderten Art und Weise eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsieht. Herr Gastmann behält sic ausdrücklich vor, Strafanzeige zu erstatten.

 

Um die Angelegenheit außgerichtlich beilegen zu können, fordern die Hümmerich Bischoff Rechtsanwälte die Unterlassung sowie Löschung des Bildwerkes. Sollte der Abgemahnte Nutzungsrechte für das Werk über eine der genannten Bilddatenbanken erworben haben, so ist alternativ die fehlende Urheber- und Quellennennung einzufügen. Der Abgemahnte wird insoweit aufgefordert, geeignete Nachweise zum Erwerb einer solchen Lizenz vorzulegen.

 

Was fordert Konstantin Gastmann?

 

Der Abgemahnte wird im weiteren Verlauf der Abmahnung dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bis zum 15.01.2015 abzugeben,die dazu geeignet ist, die Wiederholungsgefahr auszuräumen. Ein Entwurf einer solchen Erklärung wird der Abmahnung beigefügt.

 

Des weiteren habe der Abgemahnte Auskunft über den Umfang der Verletzungshandlung zu erteilen. Diese soll in Form einer geordneten Aufstellung übermittelt werden.

 

Durch die Urheberverletzung ist der Abgemahnte zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet. Die Schadensberechnung findet auf der Grundage einer angemessenen Lizenzgebühr für das Lichtbildwerk statt.

 

Es folgt ein Vergleichsangebot, das vorsieht, für die Berechnung des Lizenzschadens lediglich eine Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren zugrunde zu legen. Ausgend hiervon und der Nutzungsform sehe die MFM-Tabelle eine Vergütung in Höhe von 1.751,40 € vor. Diesen Betrag soll der Abgemahnte bis zum 15.01.2015 an das Kanzleikonto anweisen. Sollte er dieses Angebot nicht annehmen, so werden die bestehenden Auskunfts- und Schadensersatznsprüche weiter verfolgt.

 

Zu diesen Forderungen kommt die Verpflichtung zur Kostnerstattung für die Inanspruchnahme der Kanzlei Hümmerich Bischoff hinzu. Diese werden nach einem Gegenstanswert von 7.751,40 € berechnet, sodass der Abgemahnte Kosten in Höhe von 612,80 € zu erstatten habe.

 

Der Abgemante wird daher zur Zahlung eins Schadensersatzbetrages in Höhe von 1.751,40 € zugl. der Kosten in Höhe von 612,80 €, mithin ein Gesamtbetrag in Höhe von 2.364,20 € bis zum 15.01.2015 aufgefordert.

Abmahner: Konstantin Gastmann

Vertreter des Abmahners: Hümmerich & Bischoff Partnerschaft mbH

Gegenstand der Abmahnung: Urheberrechtsverletzung

Stand: 01/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.