Müssen Abmahnungen immer schriftlich sein, oder kann man auch mündlich abmahnen?

Wir werden immer wieder danach gefragt, ob Abmahnungen nicht immer schriftlich erfolgen müssten. Mündliche ginge so etwas doch nicht, oder vielleicht doch? Muss jetzt die Schriftform eingehalten werden oder nicht? Steht das nicht im Gesetz. Dies sind nur einige Fragen, die uns Betroffene immer wieder stellen.

 

Es besteht kein Schriftformerfordernis für eine Abmahnung

Schriftform ist nicht erfordelrich. Es kann sogar mündlich abgemahnt werden. Wir haben uns mit den Voraussetzungen einer Abmahnung bereits befasst. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Aus Beweisgründen empfehlen wir, Abmahnungen immer schriftlich auszusprechen. Ein Muss ist dies natürlich nicht. Sollten Sie sich jedoch für eine mündliche Abmahnung entscheiden, dass sollten Sie am besten immer auch einen Zeugen während des Telefonates mit dabei haben. Sollte der Abgemahnte nämlich nach Ihrer mündlichen gesetzten Frist nicht reagieren und Sie sollten dann eine einstweilige Verfügung beantragen, dann können Sie zur Glaubhaftmachnung der Abmahnung z.B. eine eidesstattliche Versicherung des Zeugen beilegen.