Abmahnung Sven Jansen durch Rechtsanwalt Philipp Muffert

Gegenstand der Abmahnung

Am 21.03.2016 hat Herr Sven Jansen durch Rechtsanwalt Philipp Muffert, Karolingerring 31, 50678 Köln eine Abmahnung aussprechen lassen. Gegenstand dieser Abmahnung sei die Geltendmachung und Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche des Herrn Sven Jansen.

 

Es wird mit der Abmahnung mitgeteilt, dass Herr Sven Jansen seit dem Jahr 2005 gewerbsmäßig national und international auf dem Gebiet des Verkaufs und Handels mit diversen Sorten an Pflanzensamen tätig sei. Dabei würde er Pflanzensamen aller Art produzieren. Darüber hinaus würde er auch Pflanzensamen von Großlieferanten zum Weiterverkauf ankaufen. Die Verkaufsaktivität seines Mandanten würde sich nachweislich sowohl auf private Konsumenten auch auf Gewerbetreibende erstrecken, die die Produkte von dem Abmahner wiederum verkaufen würden, so Rechtsanwalt Muffert.

 

Herr Sven Jansen würde zudem einen eigenen Gewächshausbetrieb unterhalten und seine Produkte über seine Homepage sowie auf diversen Internetplattformen, u.a. auch bei eBay und Hood verkaufen.

 

Abmahnung Sven Jansen erhalten?

Bei einer aktuellen Marktanalyse habe der Abmahner feststellen müssen, der Abgemahnte regelmäßig größere Mengen an Pflanzensamen, welche in seinem Angebotssegment liegen würden, auf der Internetplattform ebay.de anbieten würde. Nach einem durchgeführten Testkauf sei zudem festgestellt worden, dass der Abgemahnte auch unter einem zweiten Account gleichartige Waren anbieten würde.

 

Der Abgemahnte würde daher ganz offensichtlich durch die Verwendung von zwei Accounts die Anzahl und Häufigkeit seiner Angebote verschleiern.

 

Bei einer aktuellen gerichtstauglichen Abfrage habe der Abgemahnte bei seinem einem Account in den letzten 12 Monaten176 positive Bewertungen und bei dem zweiten Account in den letzten 12 Monaten 100 positive Bewertungen jeweils als Verkäufer erhalten. In diesem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass nicht jeder Käufer eine Bewertung abgeben vergeben würde und insofern davon ausgegangen werden könne, dass die tatsächlich erfolgte Verkaufszahl deutlich höher sei. Es habe sich fast ausschließlich um Verkäufe von Pflanzensamen gehandelt.

 

Durch die nachweislich hohe Anzahl von wiederholten, gleichartigen bzw. sogar identischen Angeboten von Pflanzensamen sei nach der ständigen und auch höchstrichterlichen Rechtsprechung die Schwelle zum unternehmerischen Handeln im konkreten Fall bei Weitem überschritten. Folglich habe der Abgemahnte auch alle gesetzlichen Informationspflichten sowie gewerbliche Pflichtangaben zu erfüllen.

 

Moniert werden u.a. die fehlende Information über das Widerrufsrecht und das Nichtvorhalten eines Impressums. Somit würde der Abgemahnte unlauter handeln.

 

Er soll nun bis zum 01.04.2016, 12:00 Uhr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und die Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 20.000 EUR (=1.171,67 EUR) sowie die Testkaufkosten bis zum 08.04.2016 erstatten.

 

Rechtsanwalt Muffert erteilt den Hinweis, dass bei einem fruchtlosen Fristablauf davon ausgegangen werde, dass der Abgemahnte kein Interesse an einer außergerichtlichen Klärung habe und er sodann die rechtlichen Interessen seines Mandanten umgehend gerichtlich verfolgen müsse.

Abmahnung Sven Jansen

wegen Privatverkauf trotz Gewerblichkeit

vertreten durch Rechtsanwalt Philipp Muffert

Stand: 03/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.