Abmahnung Wettbewerbsrecht (UWG) erhalten

 Abmahnung erhalten? Sie suchen nach Rat und Hilfe?Abmahnung Wettbewerbsrecht erhalten? Sie haben einen Wettbewerbsverstoß begangen und sollen jetzt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben? War Ihr Mitbewerber eigentlich berechtigt, Ihnen eine Abmahnung zu schicken? Wurden die formalen Voraussetzungen überhaupt eingehalten? Liegt überhaupt ein wettbewerbswidriges Verhalten vor oder erfolgte das Abmahnungsschreiben zu Unrecht? Durfte Ihr Konkurrent gleich einen Rechtsanwalt mit dem Abmahnungsschreiben beauftragen, oder hätte er Sie vorher kontaktieren müssen (Stichwort "Schadensminderungspflicht")? Sie haben keine vorherige Abmahnung erhalten, sondern sofort eine einstweilige Verfügung oder Hauptsacheklage? Ist sofortige gerichtliche Hilfe möglich, oder besteht eine Pflicht zur vorherigen außergerichtlichen Abmahnung? Es ergeben sich im Zusammenhang mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreiben zahlreiche Fragen.

 

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Informationsportal zum Thema Abmahnung Wettbewerbsrecht

Auf unserer Website können Sie sich rund um das Thema Abmahnung UWG informieren. Hier erhalten Ratsuchende im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung einen ersten Überblick über die rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und Reaktionsmöglichkeiten. Rechtsanwalt Andreas Gerstel gibt prozessuale Praxistipps. 

 

Sollten Sie einmal nicht finden, wonach Sie suchen, dann kontaktieren Sie uns bitte. Lesermeinungen sind uns sehr wichtig. Für Anregungen und Kritik sind wir jederzeit offen. Wir sind bemüht, dieses Informationsangebot so praxisnah wie nur möglich zu gestalten. Daher freuen wir uns über jedes Leserfeedback. Nur mit Ihrer Hilfe können wir unser Leistungsangebot weiter verbessern.

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Fallstricke bei einer Abmahnung im gewerblichen Rechtschutz

Der Autor Andreas Gerstel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz. Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gibt es leider zahlreiche Fehlerquellen. Diese Fallstricke sollen im Zusammenhang mit den jeweiligen Normen aufgedeckt und erläutert werden, damit Sie erst gar nicht in die Kostenfalle tappen.
 

Rechtsanwalt spricht Empfehlungen zur Reaktion auf eine Abmahnung aus.

 

Empfehlung von Abmahnung.de:

Sie finden auf dieser Website Empfehlungen des Autors Andreas Gerstel. Diese Empfehlungen resultieren aus der gesammelten Praxiserfahrung. Über 7.000 Fälle aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes wurden bisher im Rahmen von Beratungen von Rechtsanwalt Gerstel bisher bearbeitet. Natürlich müssen Sie sich nicht an die gegebene Empfehlung halten. Sollten Sie sich jedoch gegen unseren fachlichen Rat entscheiden und somit in eine Kostenfalle tappen, dann sagen Sie bitte nicht, wir hätten Sie nicht darauf hingewiesen. Am Ende ist man bekanntlich immer schlauer.

 

Video Blog bei YouTube

Bei YouTube halten wir zudem zahlreiche interessante Videos zu aktuellen Themen aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, aktuellen Abmahnfällen und kuriosen Begebenheiten für Sie bereit. Haben Sie einen Themenwunsch? Dann sagen Sie es uns doch einfach.

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Wir empfehlen Ihnen diese Videos:

Abmahnung vom Rechtsanwalt erhalten. Was tun? Hilfe!

→ Abmahnung Filesharing: Tipps bei Filesharing-Abmahnungen vom Rechtsanwalt

→ Unterlassungsverpflichtungserklärung – modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung 

→ Onlineshop Abmahnung vermeiden: Sichere AGB vom Rechtsanwalt nutzen!

Übernimmt Rechtsschutzversicherung bei Urheberrechtsverletzung Rechtsanwaltskosten?

Die rechtsmissbräuchliche Abmahnung – Rechtsmissbrauch § 8 Abs. 4 UWG

 

Die Videos dienen in erster Linie Ihrer Erstinformation und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir stehen Ihnen im Falle eines Abmahnungsschreibens selbstverständlich gern zur Verfügung. Wir können Sie bundesweit vertreten. Die Entfernung zwischen Ihnen und unserem Kanzleisitz ist nicht relevant. Der Informationsaustausch kann schnell und unkompliziert per E-Mail, Telefax oder Post erfolgen. 

 

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