AGB Rechtsanwalt – Schutzpaket rechtssicherer Onlinehandel

Abmahnsichere AGB vom Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht), aktuelle Muster-Widerrufsbelehrung, richtiges Impressum, Datenschutzerklärung speziell für Ihren Onlinehandel (z.B. ebay, Amazon, Onlineshop). Bei mir sind Sie genau richtig. Ich schütze Onlinehändler aller Art, ob gewerblicher Verkäufer bei ebay, Amazon Händler oder Internetshopbetreiber vor einer Abmahnung! Eine Abmahnung kann teuer werden, wenn Sie z.B. bei eBay, Amazon oder Ihrem Onlineshop nicht alles richtig darstellen. Kleine Fehler in der AGB können zur Abmahnung führen. Schützen Sie daher Ihren Handel vor einer teuren Abmahnung durch Wettbewerber und handeln Sie abmahn- und rechtssicher.

Rechtssicher Online verkaufen

Sie möchten künftig Ihre Produkte online zum Kauf anbieten? Oder handeln Sie bereits online? Ich sorge dafür, dass Sie gleich von Anfang an und auch in Zukunft rechtssicher handeln, damit Sie vor einer Abmahnung geschützt sind.

Der Handel im Fernabsatz wird immer beliebter. Im Onlinehandel haben Sie viele Mitbewerber. Sie sitzen quasi in einem Haifischbecken. Jeder kämpft um seine Kunden. Neue Mitbewerber sind den „alten Hasen“ ein Dorn im Auge. Alt eingesessene Mitbewerber möchten Ihre Marktstellung beibehalten. Sie werden gleich zu Beginn unter die Lupe genommen. Bei dem kleinsten Fehler haben Sie eine Abmahnung im Briefkasten. Haben Sie erst einmal mit dem Handel begonnen, sind Sie permanent unter Beobachtung. Sie selbst vergleichen die Preise Ihrer Konkurrenz. Sie haben die Werbestrategie Ihrer Konkurrenz im Blick.

Neueinsteiger und selbstverständlich auch bereits aktive Händler sollten gleich von Anfang an großen Wert auf Ihre Rechtssicherheit legen, um vor einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung eines Mitbewerbers oder z.B. der Wettbewerbszentrale sicher zu sein.

Lassen Sie Ihren Onlinehandel von mir absichern!

Geht es um den rechtssicheren Verkauf von Waren über das Internet, dann bin ich Ihr Spezialist. Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann ich Sie optimal beraten. Ich habe bereits den Onlinehandel von mehr als 1.000 Verkäufern abgesichert. Nur derjenige, der ganz genau weiß, wo die Gefahren im Fernabsatz liegen, kann auch optimal beraten. Ich beherrsche nicht nur das Institut der Abmahnung, sondern bin auch ein Spezialist im Schutz vor einer Abmahnung. Profitieren Sie von meinem Fachwissen und der Erfahrung aus über 1.000 Shopabsicherungen.

Ich bin bundesweit tätig.

Die Entfernung zwischen Ihnen und mit spielt keine Rolle, weil der Informationsaustausch schnell und unkompliziert per Telefon, Fax, E-Mail oder per Post erfolgen kann. Ich weiß genau, worauf es bei der Absicherung Ihres Onlineauftrittes ankommt. Die Gefahren einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kenne ich aus vielen Abmahnungen. Mein Ziel ist Ihre dauerhafte Rechtssicherheit, damit Sie vor einer Abmahnung geschützt sind! Dieses Ziel erreiche ich in nur drei Schritten:

1. Grundabsicherung: Ich erstelle Rechtstexte speziell für Ihren Handel

Zunächst erfolgt die Grundabsicherung durch mich. Ich schaffe die Basis für Ihr künftig rechtssicheres Handeln, indem ich Ihnen sämtliche Rechtstexte (AGB, Muster-Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Impressum etc.) speziell für den Verkauf Ihrer Waren zur Verfügung stelle.

– Keine komplizierten Anleitungen!

– Keine Mustertexte!

– Alles ist sofort einsetzbar!

Komplizierte Anleitungen zur Verwendung der Rechtstexte gibt es bei mir ebenso wenig wie Mustertexte, die sie sich erst selbst noch erarbeiten müssen. Sie erhalten Ihre fertigen Rechtstexte von mir per E-Mail als Word-Datei. Alles ist sofort einsetzbar und bedarf keinerlei Änderung mehr. Wenn Sie bereits online handeln, dann sehe ich mir selbstverständlich Ihr Produktangebot und Ihre Artikelbeschreibungen an. Abmahnfähige Inhalte teile ich Ihnen mit. Sind Sie mit der Überarbeitung Ihres Onlineauftrittes fertig, dann sehe ich mir das ganze am Ende noch einmal an, und prüfe, ob Sie auch nichts vergessen oder übersehen haben.

Die Grundabsicherung ist für mich erst beendet, wenn ich bei Ihnen einen Testkauf durchgeführt haben. Nur so kann ich zu 100 % sicher sein, dass auch Ihre Kaufabwicklung (E-Mail Verkehr nach Vertragsschluss etc.) den geltenden Bestimmungen entspricht und keine Angriffspunkte gegeben sind.

Jetzt bekommen Sie von mir den Startschuss für Ihren rechtssicheren Handel und mein Prüfzeichen, welches Sie für die Dauer meiner Betreuung Ihres Onlinehandels verwenden dürfen. Mit dem Prüfzeichen zeigen Sie, dass Sie Ihren gesamten Onlinehandel einer ständigen Rechtsprüfung durch mich unterziehen und besonderen Wert auf die Einhaltung der Sie gegenüber dem Verbraucher treffenden Informationspflichten legen. 

2. Ich behalte für Sie die Rechtsprechung im Blick

Ich sorge dafür, dass Sie auch künftig auf dem rechtlich aktuellen Stand sind. Die Rechtsprechung habe ich für Sie im Blick.

Die Rechtsprechung zum IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz ändert sich nahezu täglich. Zudem ist zu beachten, dass immer wieder vorkommende Abmahnungen auf Grund aktueller Entwicklungen ausgesprochen werden. Um die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung auszuschließen, ist es erforderlich, dass Sie auch künftig auf dem Laufenden sind. Aufgrund des in Angelegenheiten des Onlinehandels grundsätzlich geltenden Grundsatzes des fliegenden Gerichtsstandes kann bereits das wettbewerbsrechtliche Urteil eines einzelnen, örtlich entfernten Landgerichts für Sie ein neues Abmahnungsrisiko darstellen. Dies gilt es in jedem Falle zu verhindern!

 

3. Updateservice: 100 % Sicherheit für Ihren Handel im Internet

Durch meinen Updateservice sind Ihre Rechtstexte zu 100 % aktuell. Sie sind vor einer Abmahnung geschützt. Geht es um Ihre Sicherheit im Onlinehandel, dann gibt es für mich und mein Team keine Kompromisse. Bei Mitbewerbern können Sie z.B. einen „Basis-Schutz“ oder auch gegen Aufpreis einen „Komfort-Schutz“ bekommen. Andere bieten „Basic, Premium und Unlimited-Pakete“ an.

Wie sieht es mit der Haftung von mir aus?

Im Gegensatz zu einigen gewerblichen Anbietern von sogenannten Gütesiegeln hafte ich – wie andere Rechtsanwaltskanzleien ebenfalls – im vollen Umfang im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die erbrachten Leistungen. Dies ist nichts Besonderes, sondern bei Rechtsanwälten und Rechtsanwaltinnen selbstverständlich. Da ich jedoch immer wieder hierauf angesprochen werde, erwähne ich dies an dieser Stelle. Ich weiß, dass andere Kanzleien mit einer Haftungsübernahme werben, indem z.B. beim Leistungsangebot als Spiegelstrich die Übernahme der Haftung mit genannt wird. Dies stellt aber eine unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar. Mir ist bekannt, dass teilweise die Rechtsanwaltskammern diese unzulässige Art der Werbung verfolgen.

Wichtiger Hinweis:  Auf gar keinen Fall sollten Sie einfach die AGB von einem Dritten kopieren. AGB sind nämlich urheberrechtlich geschützt. Es droht eine urheberrechtliche Abmahnung.

Auch sollten Sie keine AGB Muster oder eine AGB Vorlage nutzen, die Sie „im Internet gefunden haben“. Hinterlegen Sie auf keinen Fall ungeprüft rechtliche Informationen oder machen rechtliche Angaben z.B. zu einer Garantie oder Gewährleistung. Hier gibt es Besonderheiten zu beachten!

Sie möchten Ihren Handel erweitern?

Sie möchten Ihren Handel auf eine andere Plattform wie eBay, eBay Kleinanzeigen, Amazon, Facebook, Yatego, Hood, Kauflux, AuVito, Elimbo, DaWanda, Avocado Store, MeinPaket.de, Rakuten.de Shopping, RoteErdbeere.com, Teilehaber.de, eGun.de, Spandooly, Markt.de, Gimahhot, Sumoscout etc. erweitern? Kein Problem.

Ich schütze Sie auf allen Verkaufsplattformen.

Selbstverständlich haben Sie stets meine volle Unterstützung. Habe ich für Sie erstmal AGB erstellt, so ist bereits die Grundlage für Ihren rechtssicheren Handel geschaffen. AGB Erweiterungen nehme ich gern für Sie vor und schon können Sie auch auf der gewünschten Plattform rechtssicher Ihren Handel beginnen. Möchten Sie Ihr Produktsortiment erweitern und sind sich unsicher, ob beim Verkauf dieser Artikel rechtliche Besonderheiten zu beachten sind, dann kontaktieren Sie mich sofort. Möchten Sie mit Garantien werben? Ich sage Ihnen wie.

Ich würde mich freuen, auch Ihren Onlinehandel rechtlich absichern zu dürfen und Sie künftig im Rahmen meines Updateservice auf dem Laufenden zu halten.

Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches, sicheres Handeln und vor allem keine Abmahnung!

Ihr Andreas Gerstel

Warum stehen auf dieser Website keine Preise?

Erst dann, wenn ich mir Ihren Onlineauftritt angesehen und geprüft habe, weiß ich, was an Arbeit auf mich zukommt. Wenn jemand erst plant mit dem Handel zu beginnen, dann ist die Shopabsicherung weniger aufwendig als bei einem bereits aktiven Händler, dessen Angebote möglicherweise eine Vielzahl von Fehlern beinhalten. Der Zeitaufwand ist von Fall zu Fall unterschiedlich und das ist auch der Grund, warum keine Preise vorab hier im Internet von mir genannt werden.

Ich halte es für die fairste Lösung, wenn ich Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes kostenloses Angebot für meine Leistungen unterbreite und Sie sich dann in Ruhe überlegen können, ob Sie mein Angebot annehmen möchten oder nicht.

Wenn Sie eine 0815 Beratung nach Schema F suchen, dann sind Sie bei mir falsch!

Sollten Sie weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns doch bitte.

Abmahnung erhalten?

Rechtsanwalt Andreas Gerstel

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

 

Telefon: 02571 – 921 899 0

Telefax: 02571 – 921 899 9

E-Mail: hilfe@abmahnung.de

 

Notfallnummer: 0160 – 5563918

 

  • Bundesweite Hilfe
  • Erfahrung mit über 10.000 Abmahnungen

 


 

 

Hilfe bei Abmahnungen

Sollten Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, so biete ich Ihnen bundesweit meine Hilfe an.

 

 

Sie möchten sich über Abmahnungen informieren?

 

 

Post vom Gericht erhalten?

 


 

Schutz vor Abmahnungen

Sie handeln bei eBay, Amazon oder haben einen Onlineshop? Sie haben keine Lust auf teure Abmahnungen? Ich habe die Lösung.

 

 


 

Abmahnung Wettbewerbsrecht

Sie möchten eine Abmahnung aussprechen?

Blog über Abmahnungen

Zulässigkeit der Berichterstattung über Abmahnungen