Schutzpaket ist nicht gleich Schutzpaket!

Prüfen Sie genau!

Wenn Sie mein Angebot zum Rundum-Sorglos-Paket mit den Leistungen meiner Mitbewerber vergleichen, dann müssen Sie sehr genau vorgehen und sehr sorgfältig prüfen, ob die angebotenen Leistungen überhaupt miteinander vergleichbar sind.

 

Schriftliches Angebot einholen

Lassen Sie sich von einem anderen Anbieter immer ein schriftliches Angebot unterbreiten. Verlassen Sie sich niemals auf mündliche Zusagen oder Versprechen am Telefon. Ein seriöser Anbieter wird Ihnen sein Leistungsangebot immer schriftlich zukommen lassen.

 

Angebot in Ruhe überdenken – keine Kurzschlussentscheidungen treffen

Lassen Sie sich niemals unter Zeitdruck setzen. Sie sollten am Telefon nicht sofort eine Entscheidung treffen, sondern sich erstmal das schriftliche Angebot zusenden lassen, dies genau studieren, danach etwaige offene Fragen klären und erst dann eine endgültige Entscheidung treffen.

Vorsicht vor günstigen Schutzpaketen in Verbindung mit einer Mitgliedschaft!

Bei Anbietern von Schutzpaketen muss oftmals zunächst eine Mitgliedschaft, teilweise von mehreren Jahren, abgeschlossen werden. Werden Sie nie überstürzt einfach irgendwo Mitglied. Prüfen Sie genau, welche Vorteile Ihnen die Mitgliedschaft eigentlich bringt. Achten Sie auf die Dauer und vor allem auf die Kosten der Mitgliedschaft. Sehen Sie sich die Kündigungsfristen genau an. Fragen Sie den Anbieter nach den exakt anfallenden Kosten! 

 

Lassen Sie sich alles immer schriftlich bestätigen! Ein seriöser Anbieter wird Ihnen ein schriftliches, transparentes Angebot unterbreiten.

Finger weg von AGB-Generatoren!

Was hat ein AGB-Generator mit individuellen, maßgeschneiderten AGB zu tun? Die Antwort wird Sie gewiss nicht überraschen: Gar nichts!

 

Zahlreiche Anbieter von Schutzpaketen werben auf Ihren Webseiten vollmundig von einem angeblichen Abmahnschutz für Händler. Bei diesen Anbietern heißt es dann oftmals z.B. wie folgt: „Erstellen Sie in wenigen Minuten passende Rechtstexte für Ihren xyz Handel.“ Schon nach der Beantwortung weniger Fragen bekommen Sie dann Ihre vollautomatisierten, maschinell erstellen,  „individiuellen, maßgeschneiderten AGB“. Da steht dann „AGB von Herrn Mustermann“ drüber und in der Widerrufsbelehrung steht noch die Adresse von Herrn Mustermann mit Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail Adresse.

 

Wenn das Ihre Vorstellung individueller maßgeschneiderter AGB ist, dann sind Sie bei mir falsch!

 

Die AGB per AGB-Generator entpuppen sich oftmals leider auch als Falle und zwar in zweierlei Hinsicht.

 

Kostenfalle AGB-Generator

Der AGB Generator steht Ihnen natürlich erst dann zur Verfügung, wenn Sie zahlendes Mitglied geworden sind. Oft wird der Mitgliedsbeitrag für die gesamte Laufzeit sofort zu Beginn der Mitgliedschaft fällig. Der Anbieter hat also bisher 0 Leistung erbracht, aber schon 571,20 EUR (480 EUR netto zzgl. MwSt bei 24 Monaten Laufzeit zu 20 EUR netto im Monat) von Ihnen kassiert. Ob die AGB überhaupt etwas taugen, wissen Sie noch nicht. Aber weil Sie es billig wollen, machen Sie das.

 

Wenn Sie dann merken, dass diese automatisierten AGB irgendwie doch nicht so zu Ihrem Handel passen, dann haben diese Anbieter selbstverständlich auch eine Lösung. Das Zauberwort lautet meist „Kooperationsanwälte„. Diese Kooperationsanwälte kosten aber extra! Dies ist meist im Kleingedruckten des Anbieters an gut versteckter Stelle vermerkt, die sowieso niemand findet.

 

Abmahnfalle AGB-Generator

Die minutenschnell erstellen AGB können sich aber noch schneller zur Abmahnfalle entwickeln, wenn nämlich die Besonderheiten Ihres Onlinehandels (z.B. Ihre Liefersituation, Rückabwicklung, Garantieangaben, Lieferzeitangaben etc.) nicht beachtet worden sind. Die Kosten einer anwaltlichen Abmahnung durch einen Mitbewerber liegen zwischen 800 EUR und 1.500 EUR.

Achten Sie auf versteckte Kosten

Meiner Erfahrung nach gibt es bei vielen Anbietern leider versteckte Kosten. Ein auf den ersten Blick günstig erscheinendes Angebot, ist es in Wahrheit häufig gar nicht.

 

Immer dann, wenn ein Anbieter mehrere Paketalternativen anbietet, empfiehlt es sich, sehr genau hinzusehen. Es werden meist aus gutem Grund verschiedene Schutzpakete angeboten. Zusatzkosten entstehen oft

 

  • für die einmalige AGB Erstellung (teilweise Kosten von 549 EUR)
  • für Shop-Tiefenprüfungen (teilweise wird nur 1 Shop geprüft und nicht alle Ihre Shops)
  • für AGB-Erweiterungen
  • bei mehreren Onlineshops und dem Handel auf mehreren Marktplätzen (Zusatzkosten und damit extra Kosten für z.B. eBay AGB, Amazon AGB)

 

Fallen Sie nicht auf vermeintlich günstige Angebote herein! Seien Sie vorsichtig und prüfen Sie diese Angebote genau. Es ist leider oft nicht einfach, den Haken des Angebots aufzuspüren. Sie können mich auch gerne dazu befragen. Ich scheue mich nicht, Ihnen Rede und Antwort zu Konkurrenzangeboten zu stehen.

Wer erbringt die angebotenen Leistungen genau?

Wichtig ist es auch, wer genau Erbringer der Leistungen ist. Oftmals ist dies nämlich nur juristisch geschultes Personal, aber keine Volljuristen, erst Recht keine Fachanwälte. Erkundigen Sie sich daher über den Anbieter. Bei Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen empfehle ich zunächst einen Blick in das öffentlich einsehbare Rechtsanwaltsregister. Dort können Sie sehen, seit wann der Rechtsanwalt / die Rechtsanwältin zugelassen ist und ob eine Fachanwaltsbezeichnung geführt werden darf.

 

Ein Anwalt der erst „frisch“ zugelassen ist, kann unmöglich tausende von Händler abgesichert haben. Fachanwälte wurden von der Rechtsanwaltskammer auf Ihre Qualifikation hin überprüft und Ihnen wurde das Führen der Fachanwaltsbezeichnung verliehen. Anwälte, die nicht über diese Qualifikationen verfügen, versuchen oftmals nach außen hin durch Verwendung von Bezeichnungen wie Spezialanwalt, Experte, Spezialist oder sonstiges, kompetenter zu wirken, als ein „Rechtsanwalt“ ohne  jegliche Bezeichnung.

Augen auf

Also, Augen auf bei der Auswahl des Anbieters des Abmahnschutzpaketes!

 

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!

 

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Rechtsanwalt Andreas Gerstel

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

 

Telefon: 02571 – 921 899 0

Telefax: 02571 – 921 899 9

E-Mail: hilfe@abmahnung.de

 

Notfallnummer: 0160 – 5563918

 

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