Urteile / Beschlüsse: Streitwert / Gegenstandswert einstweilige Verfügung / Klage

Welcher Streitwert / Gegenstandswert ist im Falle einer Abmahnung angemessen?

 

Nun ja, üblicherweise orientiert man sich an den Werten, die auch von den Gerichte, in einstweiligen Verfügungsverfahren oder Klageverfahren festgesetzt werden.

 

Ich werde die Informationen auf dieser Seite nach und nach um Entscheidungen erweitern. Gern können Sie mir Gerichtsentscheidungen zumailen, die ich dann hier ebenfalls erwähne.

 

Sie können übrigens schnell und einfach herausfinden, welches Gericht für Sie zuständig ist:

 

 

Einstweilige Verfügungen

Aus dem Bezirk OLG Stuttgart bekannt gewordene Entscheidungen:

 

  • Landgericht Ulm, Beschluss vom 16.12.2020, Az. 10 O 78/20 KfH
    10.000 EUR Streitwert für 2 Verstöße: fehlende Grundpreise, unterschiedliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist (30 Tage – 1 Monat)
    [419/20]

 

Das OLG Stuttgart zieht 25 % des Hauptsachewertes im Verfügungsverfahren ab, vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 10.9.2015, 2 W 41/15, Tz. 6, d.h. wenn der Streitwert 10.000 EUR im Verfügungsverfahren betrug, dann kann der Abmahner vorgerichtliche Kosten nach einem Hauptsachestreitwert von bis zu 13.333 EUR erstattet verlangen.

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