Prüfzeichen der Kanzlei Gerstel
Bedeutung des Prüfzeichens
Das Prüfzeichen mit der Aufschrift „Geprüft – Kanzlei Gerstel“ bestätigt dem Webseitenbetreiber, dass die jeweilige Webseite von Rechtsanwalt Andreas Gerstel auf ihre Rechtskonformität hin geprüft wurde. Das Prüfzeichen erhalten Mandanten der Kanzlei Gerstel nach einer umfassenden rechtlichen Prüfung nach den nachstehend genannten Kriterien. Zwischen dem Webseitenbetreiber und der Kanzlei Gerstel besteht ein Dauermandatsverhältnis, d.h. die Kanzlei Gerstel behält im Auftrag des Webseitenbetreibers die aktuelle Rechtsprechung im Blick und informiert den Webseitenbetreiber im Falle eintretender rechtlicher Änderungen, um die dauerhafte Rechtssicherheit der Webseite des Webseitenbetreibers sicherzustellen.
Kriterien für die Vergabe des Prüfzeichens
Die Vergabe des Prüfzeichen bestätigt dem Webseitenbetreiber den Betrieb einer rechtskonformen Webseite. Dabei wird die Webseite des Webseitenbetreibers von Rechtsanwalt Andreas Gerstel den nachfolgend angegebenen Prüfungskriterien unterzogen. Im Falle festgestellter Rechtsverstöße erhält der Webseitenbetreiber ein Prüfprotokoll mit den vorzunehmenden notwendigen Änderungen bzw. individuell für den Webseitenbetreiber angefertigte Rechtstexte, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), eine Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, sowie eine aktuelle Datenschutzerklärung). Erst wenn sämtliche Rechtsverstöße vom Webseitenbetreiber beseitigt wurden und die Webseite abschließend von Rechtsanwalt Andreas Gerstel erneut überprüft und für rechtskonform befunden wurde, ist der Einsatz des Prüfzeichens der Kanzlei Gerstel gestattet.
Folgende Punkte werden vor der Vergabe des Prüfzeichens geprüft:
- einzuhaltende fernabsatzrechtliche Informationspflichten, wie
– Identität des Unternehmers
– wesentliche Eigenschaften der Waren / Dienstleistungen
– Gesamtpreis, inkl. Grundpreisangaben
– Versandkosten
– Kosten für den Einsatz von Fernkommunikationsmitteln
– Zahlungs-, Liefer-, Leistungsbedingungen, Liefertermin
– Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
– Umgang mit Beschwerden
– Kundendienst, Kundendienstleistungen, Garantien
– Verhaltenskodex
– Dauerschuldverhältnisse
– Funktionsweise digitaler Inhalte
– Lieferbeschränkungen und akzeptierte Zahlungsmittel
– Widerrufsrecht, Muster-Widerrufsformular
– kostenpflichtige Kundenhotline
– keine Voreinstellung bei Zusatzleistungen - AGB
- Datenschutzerklärung
- Hinweise auf OS-Plattform nebst aktivem Hyperlink
- Bestellabwicklung und Bestellablauf
- Umsetzung der sogenannten „Button-Lösung“
- Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- UVP Angaben
- Produktbilder
- Informationspflichten nach Entstehen einer Streitigkeit
Sie haben Fragen zum Prüfzeichen der Kanzlei Gerstel?
Bei Fragen zum Prüfzeichen für Webseitenbetreiber melden Sie sich gerne bei mir. Wenn auch Sie dauerhaft rechtssicher handeln möchten und das Prüfzeichen auch auf Ihrer Webseite einbinden möchten, dann ist mein Rundum-Sorglos-Paket genau das richtige für Sie.