Landgericht Münster, Beschluss vom 09.12.2020, 025 O 17/20

Verstoßen Sie gegen eine einstweilige Verfügung, dann müssen Sie mit einem Ordnungsgeldverfahren rechnen. Ich habe in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Gläubigerin vertreten. Zuvor wurde die Schuldnerin abgemahnt und nach Fristablauf eine einstweilige Verfügung beantragt. Da sich die Schuldnerin nicht an die ergangene einstweilige Verfügung gehalten hat, habe ich im Auftrag der Gläubigerin beim Landgericht Münster einen Ordnungsgeldantrag gestellt.

 

Ordnungsgeld in Höhe von 3.000 EUR

Das Landgericht Münster hat mit Beschluss vom 09.12.2020, Aktenzeichen: 025 O 17/20, ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000 EUR gegen die Schuldnerin verhängt.

 

Landgericht Münster, Beschluss vom 09.12.2020, 025 O 17/20, Ordnungsgeld in Höhe von 3000 EUR

Landgericht Münster, Beschluss vom 09.12.2020, 025 O 17/20, kein anklickbarer Link zur OS-Plattform

 

 

Landgericht Münster, Beschluss vom 09.12.2020, 025 O 17/20, Gegenstandswert 7500 EUR

7500 EUR Gegenstandswert

In dem Beschluss heißt es:

 

„Die Schuldnerin hat gegen das Unterlassungsgebot zu Ziffer 3. aus der einstweiligen Verfügung vom 17.03.2020 verstoßen. Darin wurde ihr untersagt, gegenüber Verbrauchern Angebote zum Abschluss von Fernabsatzverträgen über Textilien zu veröffentlichen und/oder zu unterhalten und/oder zur Abgabe von Angeboten aufzufordern, ohne – mit Ausnahme vom Onlinemarktplatz eBay – auf der Webseite dem Verbraucher an leicht zugänglicher Stelle einen Hyperlink zur OS-Plattform zur Verfügung zu stellen.

 

Es ist unstreitig, dass die Schuldnerin auf Ihrer Webseite „www.XXXXX.de “ auf die Existenz der OS-Plattform hinwies und die entsprechende Internetadresse mitteilte. Sie enthielt jedoch keinen anklickbaren Hyperlink. Damit hat Sie eindeutig gegen den Wortlaut der Unterlassungsverfügung verstoßen, denn es entspricht dem Wesen eines Hyperlinks, dass er anklickbar ist.

 

Angesichts der Tatsache, dass der Verstoß im Internet begangen wurde und somit eine hohe Reichweite hat und der Tatsache, dass die Schuldnerin unstreitig mit einem großen Angebot wirbt (…), ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 3.000,00 € angemessen.“

Welche Kosten entstehen neben dem Ordnungsgeld?

156,80 EUR Rechtsanwaltsgebühren pro Anwalt: 3309 – Verfahrensgebühr (Vollstreckungsandrohung) 136,80 EUR, 7002 – Auslagenpauschale 20,00 EUR

 

Einstweilige Verfügung – was ist das?

Informationen rund um die einstweilige Verfügung finden Sie hier.

 

 

 

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