Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 8.8.2016, 312 O 70/16, ein Ordnungsgeld von 500 EUR verhängt. Es handelte sich um einen Erstverstoß. 500 EUR hielt das Gericht für ausreichend, um den Schulder von weiteren Zuwiderhandlungen abzuhalten.

 

Der Unterlassungsschuldner ist hier meiner Einschätzung nach extrem günstig davongekommen. In anderen OLG Bezirken wäre das Ordnungsgeld gewiss deutlich höher ausgefallen. Eine äußerst milde Entscheidung des Hamburger Landgerichts. Hier die Einzelheiten:

Beschluss

 

In der Sache

 

XXX, Antragsteller

 

Prozessbevollmächtigte

 

XXX

 

gegen

 

XXX, Antragsgegner

 

Prozessbevollmächtigter

 

beschließt das Landgericht Hamburg – Zivilkammer 12 – durch

 

den Vorsitzenden Richter am Landgericht XXX, den Richter XXX und

 

den Richter am Landgericht XXX

 

am 08.08.2016:

 

I. Gegen den Schuldner wird wegen Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung vom 24. Februar 2016 ein Ordnungsgeld von € 500,00 festgesetzt.

 

II. Für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, tritt an die Stelle von je € 100 Ordnungsgeld ein Tag Ordnungshaft.

 

III. Die Kosten des Verfahrens hat die Schuldnerin nach einem Streitwert von € 2.000 zu tragen.

 

Gründe:

 

I.

 

Auf Antrag des Gläubigers war gegen den Schuldner ein Ordnungsgeld festzusetzen. Der Schuldner hat schuldhaft gegen das gerichtliche Verbot aus der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg vom 24. Februar 2016 verstoßen.

 

Die Kammer hat mit Beschluss vom 24. Februar 2016 folgende einstweilige Verfügung erlassen:

 

I. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird angeordnet:

 

Im Wege der einstweiligen Verfügung — der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung — wird dem Antragsgegner unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens Euro 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre)

 

verboten,

 

in dem Internetauktionshaus eBay Lizenz Keys ohne Datenträger per Email im Fernabsatz im geschäftlichen Verkehr anzubieten, ohne Verbraucher klar und verständlich über das ihnen zustehende gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren, wenn dies durch die Formulierung

Hier handelt es sich nur um eine Lizenz, die per Email versandt wird. Ein Widerrufs nach Erhalt der Email mit dem Lizenzschlüssel ist somit ausgeschlossen.

 

wie aus der Anlage Ast. 5 ersichtlich geschieht.

 

II. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsgegner nach einem Streitwert von Euro 10.000,00 zur Last.

 

Dieser Beschluss ist dem Schuldner am 9. März 2016 zugestellt worden (Anl. GI. 1).

 

II.

 

Gegen das Verbot hat der Schuldner verstoßen.

 

Gegenüber der ursprünglichen Widerrufsbelehrung „Ein Widerruf nach Erhalt der Email mit dem Lizenzschlüssel ist ausgeschlossen, wie aus der Anl. Ast. 5 ersichtlich“, bewegt sich die jetzige „Widerrufsbelehrung“ mit den Worten „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück“ im Kernbereich, weil beide Belehrungen auf das absolut Gleiche, nämlich den Ausschluss eines Widerrufsrechts hinauslaufen.

 

III.

 

Der Schuldner handelte nach dem Vorgesagten auch schuldhaft, nämlich vorsätzlich.

 

IV.

 

Gegen den Schuldner war danach ein Ordnungsgeld zu verhängen. Bei der Höhe des Ordnungsgeldes hält das Gericht einen Betrag von € 500,00 angesichts des konkreten Verstoßes und des Gewichts der Verfehlung für angemessen und ausreichend. Es handelt es sich um einen Erstverstoß, so dass die Kammer zugunsten des Schuldners annimmt, dass er sich in Zukunft an das gerichtliche Verbot halten wird.

 

Den Streitwert hat die Kammer entsprechend ihrer ständigen Rechtsprechung auf 1/5 des Hauptsachestreitwertes festgesetzt. Dies ergab eine Streitwertfestsetzung von € 2.000,00.

 

V.

 

Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 891, 91 ZPO, die Anordnung der Ersatzhaft beruht auf § 890 ZPO.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!