Bei der Abmahnung ist gleich eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung mit dabei. Ist es sinnvoll diese einfach zu unterschreiben, oder lauern hier vielleicht Gefahren? Tappe ich unwissentlich in eine Falle? Sollte ich mich beraten lassen. Wer vormuliert mir eine neue Erklärung. Welcher Anwalt ist der Richtige. Und was kostet das alles.

 

Niemals sollten Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung einfach unterschreiben!

Dadurch kommt nämlich ein Unterlassungsvertrag zustande, an welchen Sie ihr Leben lang gebunden sind. Daher ist äußerste Vorsicht geboten. Aufgrund der Komplexität der Materie Unterlassungserklärung (auch Unterwerfungserklärung oder Unterlassungsverpflichtungserklärung genannt) habe ich auf meiner Website zahlreiche Hinweise und Informationen zusammengestellt. Natürlich können Sie sich auf meiner Webseite unverbindlich dazu informieren. Ich erstelle aber auch gern eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie. Lassen Sie mir doch einfach Ihre Abmahnung zukommen. Ich prüfe diese und führe dann ein erstes kostenloses Informationsgespräch mit Ihnen. Im Gespräch lassen sich Ihre Fragen meist am einfachsten klären.

 

Richtig bei Abmahnung beraten lassen.

Bevor Kosten ausgelöst werden, weise ich Sie natürlich darauf hin. Aber zunächst muss ich wissen, um was es konkret geht. Dafür benötige ich immer erst die Unterlagen von Ihnen. Notieren Sie kurz Ihre Telefonnummer dazu und ich melde mich so schnell wie nur möglich bei Ihnen.

 

 

Ich stehe Ihnen gern für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung zur Verfügung.