Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 17.9.2015 hat Herr Recep Zorluokat, Inhaber der Firma club-44, durch Rechtsanwalt Levent Göktekin eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aussprechen lassen. Das 5-seitige Abmahnschreiben liegt mir vor. Informationen über Rechtsanwalt Göktekin finden Sie hier.

 

Gegenstand der Abmahnung ist die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus §§ 8 Abs. 3 Nr. 1, 9 UWG gegen den Abgemahnten. Dieser würde im Wege des Fernabsatzes über die Internetplattform eBay u.a. Kleidungsartikel anbieten, so Rechtsanwalt Göktekin. Da der Abmahner sowohl stationär als auch über die Internetplattform eBay ebenfalls Kleidungsartikel, wie Jacken, Hosen und verschiedene Oberteile anbiete, sei dieser Mitbewerber des Abgemahnten und somit zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen berechtigt.

 

Abmahnung wegen Privatverkäufen bei eBay

Der Abgemahnte würde als privater Anbieter seine Artikel verkaufen und würde über 20 neue Artikel zugleich anbieten. Bei seinen bisherigen Transaktionen als Verkäufer habe der Abgemahnte immer wieder neue, mit Etiketten versehene, Kleidungsartikel angeboten und veräußert, teilt der sachbearbeitende Rechtsanwalt mit. Weiter heißt es, dass nicht mehr von einem haushaltstypischen Verkauf ausgegangen werden könne. Aufgrund der Menge und Anzahl sowie der Sorte der von dem Abgemahnten vertriebenen Artikel sei dieser als gewerblicher Anbieter einzustufen.

 

Als gewerblicher Verkäufer habe der Abgemahnte in seinen Internetauktionen laut Aussage von Rechtsanwalt Levent Göktekin in der Abmahnung im Auftrag der Firma club-44, Inh. Recep Zorluokat, vom 17.9.2015 gegen folgende wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen:

 

1. Der Abgemahnte würde den Käufern keine Widerrufsbelehrung erteilen.

 

2. Aufgrund der fehlenden Anbieterkennzeichnung würde der Abgemahnte den Käufern nicht mitteilen, mit wem der Vertrag zu Stande kommen würde.

 

Aufgrund der unterlassenen Informationen liege ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß nach §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG vor. Deshalb sei der Abgemahnte gegenüber dem Abmahner zum Schadensersatz verpflichtet, wozu auch die Übernahme der Kosten der Beauftragung des Rechtsanwalts Göktekin gehören würde.

 

Sodann ergeht der Hinweis, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur eine strafbewehrte Erklärung die Wiederholungsgefahr in ausreichender Weise ausschließen würde und es nicht ausreiche, die gerügten Punkte einfach zu ändern.

 

Frist der Abmahnung club-44, Inhaber Recep Zorluokat

Unter Fristsetzung bis zum 29.09.2015 12:00 Uhr wird der Abgemahnte aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Für die Zahlung der Kosten der Beauftragung des unterzeichnenden Rechtsanwalts in Höhe von 745,40 EUR netto wird eine Frist bis zum 02.10.2015 gesetzt. Die geltend gemachten Kosten berechnen sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG aus einem Gegenstandswert von 10.000 EUR (725,40 EUR) und der Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von 20 EUR gem. Nr. 7002 VV RVG.

 

Rechtsanwalt Göktekin weist darauf hin, dass er bei nicht fristgerechtem Eingang der Unterlassungserklärung seinem Mandanten nahe legen werde, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

Abmahnung club-44, Inhaber Recep Zorluokat

wegen fehlender Widerrufsbelehrung und fehlender Anbieterkennzeichnung (Impressum)

vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin

Stand: 09/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.