Sie haben eine Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V. (z.B. wegen angeblicher Verstöße gegen die Health Claims Verordnung) erhalten und wissen jetzt nicht, wie Sie sich richtig verhalten sollen? Sie werden aufgefordert binnen weniger Tage eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und Kosten zu erstatten. Was tun?

 

 

Bei einer Deutscher Konsumentenbund e.V. Abmahnung biete ich Ihnen folgenden Service:

  • Das Wichtigste zuerst: Ihr erster Kontakt mit mir und meinem Team ist kostenlos und absolut unverbindlich. Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne das Abmahnschreiben gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
  • Senden Sie mir daher zunächst bitte Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Sie können Ihr Abmahnschreiben z.B. einscannen oder mit Ihrem Fotohandy abfotografieren und mir dann per E-Mail übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellsten kontaktieren kann.
  • Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
  • Im Anschluss an diese Prüfung rufe ich Sie entweder sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Ersteinschätzung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehen würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Nach Erhalt der Ersteinschätzung wissen Sie, wie reagiert werden sollte. Ferner nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. In den meisten Fällen vereinbare ich ein pauschales Honorar, so dass Sie mit festen Kosten kalkulieren können.

Jetzt müssen Sie sich entscheiden.

  • Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg in Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
  • Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort  alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei mir von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

Die Abmahnung kam als E-Mail / Fax / normaler Brief, kein Einschreiben. Kann ich das Schreiben nicht einfach ignorieren?

Auf keinen Fall! Der Abmahner ist nämlich nur verpflichtet nachzuweisen, dass er die Abmahnung an Sie verschickt hat. Weitere Informationen zur Problematik Zugang des Abmahnschreibens erhalten Sie hier.

 

 

Was ist, wenn ich das Abmahnschreiben einfach ignoriere?

Dies ist die aus meiner Sicht schlechteste und risikoreichste Entscheidung. Denn wenn Sie die Frist einfach verstreichen lassen und gar nichts machen, dann kann Ihr Abmahner nach Fristablauf gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, z.B. eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirken. Wenn Sie abgemahnt wurden, rate ich in jedem Falle fristgerecht auf das Schreiben zu reagieren. Was viele nicht wissen ist, dass Unterlassungsansprüche verschuldensunabhängig sind, d.h. aus rechtlicher Sicht ist es vollkommen irrelevant, ob Sie den Wettbewerbsverstoß vorsätzlich, oder nur fahrlässig aus Unwissenheit begangen haben. Ein Gerichtsverfahren sollte unter jeden Umständen verhindert werden, weil dadurch weitere Kosten anfallen würden. In vielen Fällen ist es ratsam, fristgerecht eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Ob die im Abmahnschreiben geforderten Kosten bezahlt werden müssen, ist eine andere Frage. Häufig sind die vom Abmahner geforderten Beträge zu hoch, weil überzogene Gegenstandswerte zugrunde gelegt wurden. Durch die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann man das Kostenrisiko erheblich reduzieren, weil man sich im weiteren Verlauf allenfalls um die Kosten streitet, nicht aber um die Unterlassungsansprüche.

 

Soll ich meinen Onlinehandel (eBay, Onlineshop, Amazon etc) besser sofort einstellen, bis das mit der Abmahnung geklärt ist?

NEIN! Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geraten Betroffene oft in Panik und schalten z.B. ihren Onlineshop gleich nach erhalt der Abmahnung offline, oder schießen Ihren eBay-Shop, löschen sämtliche Artikel etc.

 

STOPP!
Sollte sich nämlich der Vorwurf der Abmahnung als unberechtigt herausstellen, dann haben Sie sich die ganze Arbeit umsonst gemacht. Nehmen Sie sich lieber die Zeit für ein erstes kostenloses Gespräch mit mir, in welchem ich Ihnen meine Einschätzung zur Abmahnung mitteile.

 

Kann ich mir nicht auch selber helfen? Brauche ich überhaupt einen Anwalt?

Oftmals versuchen Betroffene die Sache zunächst selbst zu regeln. Spätestens, wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder Klage erhalten haben, kommen Sie dann doch zu mir zurück. Eine unprofessionelle Verteidigung kann schnell zur Kostenfalle werden.

 

Daher ist hier professionelle Hilfe erforderlich und zwar am besten von einem Fachanwalt. Auch aus Kostengründen sollten Sie sich auf keinen Fall allein an die Gegenseite wenden. Bereits ein Anruf könnte Kosten auslösen. Wenn Sie versuchen, sich mit dem Anwalt des Abmahners zu einigen, so könnte dies eine weitere Gebühr (Einigungsgebühr) auslösen.

 

Kann ich nicht einfach eine Muster-Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden?

Grundsätzlich ist dies zwar möglich, jedoch rate ich davon dringend ab, einfach ein Muster für eine Unterlassungsverpflichtungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Sie laufen Gefahr, dass das dort angebotene Muster nicht von Ihrem Abmahner akzeptiert wird. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die Betroffenen die vorhandenen Vorlagen und Beispiele einer modifizierten Unterlassungserklärung falsch anpassen oder abwandeln. Dies kann sich zur Kostenfalle entwickeln. Eine falsche oder unvollständige Unterlassungserklärung ist nämlich so zu behandeln, als sei überhaupt keine Erklärung abgegeben worden. Es ist also äußerste Vorsicht geboten.

 

Wer hilft mir, meinen Onlinehandel rechtssicher zu gestalten? Wie bleibe ich auch in Zukunft rechtssicher?

Ich helfe Ihnen auch bei Ihrer Shopabsicherung (Onlineshop, eBay, Amazon etc.), damit Sie künftig vor Abmahnungen geschützt sind. Ich übernehme selbstverständlich – auch auch andere Anwälte – das volle Haftungsrisiko für die rechtlichen Informationen. Durch meinen Updateservice sorge ich dafür, dass Sie auch künftig vor Abmahnungen sicher sind. Konzentrieren Sie sich auf Ihren Handel, ich sorge für Ihre Rechtssicherheit. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Ist das nicht alles eine reine Abzocke und Geldmacherei mit diesen Abmahnungen? Liegt ein Rechtsmissbrauch vor?

Bitte sprechen Sie nicht voreilig von Abzocke oder Rechtsmissbrauch, wenn es um eine Abmahnung geht. Abmahnungen sind gewiss lästig und mit Kosten verbunden, da stimme ich Ihnen zu. Aber ob in Ihrem Falle ein Rechtsmissbrauch vorliegt, ist genau zu prüfen. Mit diesem Thema habe ich mich bereits intensiv befasst. 60 Indizien und ein eBook finden Sie hier.

 

Ich bin Rechtschutzversichert. Unterstellt ich beauftrage Sie mit meiner Abmahnung, übernimmt dann meine Versicherung Ihre Anwaltskosten?

Grundsätzlich nein, es sei denn Sie haben bei der Advocard die Zusatzversicherung Rechtsschutz Plus XL abgeschlossen. Dann umfasst nämlich der Versicherungsschutz die Kosten für Beratungsgespräche, sowie darüber hinausgehende anwaltliche Tätigkeiten bis zu einer Gesamthöhe von 1.000 EUR pro Versicherungsjahr.

 

 

Was mahnt der Deutsche Konsumentenbund alles ab?

angebliche Verstöße gegen die Health Claims Verordnung (HCVO)