Betreiben Sie einen Onlineshop?
Falls ja sollten Sie einmal kurz folgendes überprüfen: Befindet sich im Bestellablauf Ihres Onlineshops ein Anredefeld („Frau“ oder „Herr“), welches zwingend vom Kunden bei der Eingabe seiner Daten ausgewählt werden muss?
Sollte dies der Fall sein, so rate ich Ihnen das Anredefeld in ein freiwilliges Feld zu ändern. Es darf sich nicht um ein Pflichtfeld handeln.
Rechtlicher Hintergrund: Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes verstößt die zwingende Abfrage einer Anrede, bei welcher sich der Seitenbesucher als Mann oder als Frau festlegen muss, gegen den Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO. Nach Ansicht der Richter ist für die Vertragserfüllung eine Nutzung der Anrede gar nicht erforderlich.
Fragen Sie mich bitte nicht nach dem Sinn einer solchen Entscheidung. Um keine Angriffspunkte zu bieten, sollten Sie keine zwingende Anredeauswahl in Ihrem Onlineshop vorsehen.
Sie möchten immer auf dem aktuellen Stand sein, um keine Abmahnung zu riskieren?
Mein Updateservice ist die Lösung.
Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!
Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz
Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!