Die Frage, ob man durch KI erstellte Videos kennzeichnen muss, habe ich hier bereits beantwortet. In diesem Beitrag werde ich die Frage klären, ob durch KI erstellte Bilder auch gekennzeichnet werden müssen.

 

Müssen durch KI erstellte Bilder gekennzeichnet werden?

Ab dem 02.08.2026 besteht eine Kennzeichnungspflicht für KI generierte Bilder bei denen es sich um sogenannte Deepfakes handelt. Ein Deepfake ist zum Beispiel ein mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugter und manipulierter Bildinhalt, welcher echten Personen, Orten, Gegenständen, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer natürlichen Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde. Deepfakes können bekanntlich täuschend echt wirken.

 

Wenn Sie also eine KI Anwendung einsetzen, um Bilder zu erzeugen bei denen es sich um Deepfakes handelt, dann unterliegen Sie der KI Kennzeichnungspflicht und müssen offenlegen, dass Ihre Bilder künstlich erzeugt wurden.

 

Wie sind durch KI erstellte Bilder zu kennzeichnen?

Sie müssen offenlegen, dass Ihr Bild künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Sie könnten z.B. entweder in unmittelbarer Nähe des Bildes, oder auf dem Bild selbst schreiben: „KI generiertes Bild„, oder „mit KI erstellt“, oder „künstlich erzeugtes Bild„, oder „Dieses Bild ist künstlich erzeugt worden.“ .

 

Wichtig: Sie müssen die Information den betroffenen natürlichen Personen spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Exposition in klarer und erkennbarer Weise zur Verfügung stellen. Die Informationen müssen den geltenden Anforderungen an die Zugänglichkeit entsprechen. Nur z.B. einen sogenannten „Alt-Text“, welcher erscheint wenn mal den Zeiger der Computermaus über das Bild bewegt, halte ich für nicht ausreichend. Ebenso halte ich weit vom Bild entfernte Hinweise für unzureichend, wenn diese Hinweise nicht zwangsläufig wahrgenommen werden müssen. Hier könnte eine Einzelfallberatung für Ihren konkreten Fall erforderlich sein!

 

Ab wann besteht die Pflicht zur Kennzeichnung?

Ab dem 02.08.2026 gilt: Wer Inhalte veröffentlicht, die maßgeblich von künstlicher Intelligenz erstellt wurden, muss dies klar kennzeichnen!

 

Sie müssen also ab dem 02.08.2026 bei der Verwendung von KI bei der Erzeugung von Bildern die Kennzeichnungs- und Informationspflichten nach der KI Verordnung beachten.

 

Sollte man nicht jetzt schon mit der Kennzeichnung beginnen?

Wäre ich an Ihrer Stelle, dann würde ich jetzt schon durch KI erstellte Bilder (bei denen es sich um Deepfakes handelt) kennzeichnen. Unklar ist, wie mit Bildern umzugehen ist, die bis zum 02.08.2026 durch KI erstellt worden sind. Müssen diese eventuell nachträglich gekennzeichnet werden? Wäre Ihnen überhaupt ein Nachweis über das Erstellungs- bzw. Veröffentlichungsdatum Ihrer Bilder möglich?

 

Am besten Sie kennzeichnen Ihre durch KI erstellten Bilder jetzt schon.

 

Abmahnungen drohen bei Missachtung

Einen Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht als gesetzliche Informationspflicht halte ich in jedem Falle für wettbewerbswidrig. Die Transparenzpflicht dient dem Schutz der Verbraucher. Mitbewerber und Verbände könnten eine Abmahnung aussprechen.

 

Eine Irreführung aus wettbewerbsrechtlicher Sicht wäre im Falle fehlender Kennzeichnung auch heute bereits denkbar. Bieten Händler online Verbrauchern Produkte mit Abbildungen an, dann kann der Verbraucher auch davon ausgehen das zu erhalten, was der Händler abgebildet hat. Gerade bei KI generierten Bildern kann es aber Abweichungen zum realen Produkt geben. Auch um bereits jetzt eine Irreführung zu vermeiden, sollte eine Kennzeichnung vorgenommen werden.

 

Die EU-Verordnung selbst sieht bei einem Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht aktuell keine Sanktionen vor. Ich gehe aber davon aus, dass der deutsche Gesetzgeber Verstöße sanktionieren wird.

 

Wo findet sich die gesetzliche Grundlage dafür?

Die Grundlage findet sich im Gesetz über künstliche Intelligenz (EU Artificial Intelligence Act, kurz: EU AI Act) in der Verordnung (EU) 2024/1689 vom 13.06.2024 (Art. 50 des EU AI Act).

 

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