Herr Michael Bihlmayer, handelnd unter der geschäftlichen Bezeichnung „Bihlmayer Media“ hat mit Schreiben vom 16.09.2026 an einen Facebook Nutzer eine Autorisierungsanfrage bezüglich der Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Bildes, werbliche Nutzung, geschickt. Herr Bihlmayer ist nach eigenen Angaben Berufsfotograf.
Gegenstand des Schreibens
Der Angeschriebene hat bei Facebook ein Lichtbild verwendet, dessen Urheber Herr Bihlmayer ist. Der Angeschriebene wird aufgefordert, seine Lizenznummer mitzuteilen.
Wurden Fristen in dem Schreiben gesetzt?
Ja, es wird eine Frist zum Nachweis einer gültigen Lizensierung bis zum 25.09.2026 gesetzt.
Werden Kosten gefordert?
Nein, noch nicht.
Wie sollte man jetzt reagieren?
Wurde das Bild rechtswidrig verwendet, dann könnte jetzt eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben werden. Eine vorbeugende Unterlassungserklärung könnte zur Vermeidung eines unnötigen Kostenrisikos abgegeben werden, weil der Angeschriebene bisher keine förmliche Abmahnung erhalten hat, sondern nur diese „Autorisierungsanfrage“. Der Angeschriebene könnte aber auch noch kostenpflichtig abgemahnt und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert werden. Damit es dazu nicht mehr kommen kann, könnte eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Gern helfe ich Ihnen.
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Handeln Sie jetzt!
1. Komplettes Schreiben übermitteln
Senden Sie mir bitte das komplette Schreiben per E-Mail zusammen mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie die Unterlagen z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe die Unterlagen
Sobald mir Ihre Unterlagen vorliegen, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Ist die Forderung / der Vorwurf überhaupt berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Fall. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf das Schreiben reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Fall. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.


