Ein gewerblicher Verkäufer bei Amazon wurde mit Schreiben vom 21.6.2018 wegen Angaben in der Widerrufsbelehrung abgemahnt. Das ist grundsätzlich nichts überraschendes. Das Besondere hierbei ist jedoch, dass der Amazonhändler Amazon FBA nutzt und wegen der von Amazon bereitgehaltenen Widerrufsbelehrung abgemahnt worden ist. Es geht daher gar nicht um die Widerrufsbelehrung des Amazonhändlers selbst, sondern um die Widerrufsbelehrung, die auch Amazon selbst verwendet. Im Einzelnen:

 

Amazon hält unter diesem Link folgende Widerrufsbelehrung bereit:

WIDERRUFSBELEHRUNG 
Widerrufsrecht 

 

Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, Teilsendung oder Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben oder ab dem Tag des Vertragsschlusses, im Falle von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z.B. CDs oder DVDs), ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. 

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Bitte richten Sie Ihren Widerruf an: 

•    Amazon EU S.à r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg für Produkte, die mit Verkauf und Versand durch Amazon angeboten wurden. 
•    Amazon Services Europe S.à r.l., 5 Rue Plaetis, L-2338 Luxemburg für Produkte mit Verkauf durch einen Drittanbieter und Versand durch Amazon. 

 

Sie können Ihre Erklärung entsprechend den Erläuterungen und Formularen, die in unserem Online-Rücksendezentrum erhältlich sind, elektronisch ausfüllen und übermitteln, Sie können uns kontaktieren oder dieses Muster-Widerrufsformular verwenden. Sollten Sie unser Online-Rücksendezentrum nutzen, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. 

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden und Sie die Waren über unser Online-Rücksendezentrum innerhalb der unten definierten Frist zurückgesendet haben. 

 

Für zusätzliche Informationen hinsichtlich der Reichweite, des Inhalts und Erläuterungen zur Ausübung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. 

 

Folgen des Widerrufs: 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen für die erworbene Waren, die wir von Ihnen erhalten haben, und wir erstatten Ihnen die Kosten der günstigsten von uns angebotenen Standardlieferung. Diese Rückzahlung wird unverzüglich und spätestens, vorbehaltlich der unten genannten Situationen, innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag erfolgen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung berechnen wir Ihnen in keinem Fall Entgelte. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. 

 

Sie müssen die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, über unser Online-Rücksendezentrum zurücksenden. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht über-steigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. 

 

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist….“

Konkret geht es um den gelb hervorgehobenen Passus, welchen der Abmahner für unzulässig und zugleich wettbewerbswidrig hält. Ich teile diese Ansicht, da der Widerruf in der Tat nur mittels einer eindeutigen Erklärung erfolgen muss. Die von Amazon in der Widerrufsbelehrung vorgenommene Bedingung der zusätzlich erforderlichen Rücksendung der Ware zur Wahrung der Widerrufsfrist steht in Widerspruch zum gesetzlichen Muster. 

 

Würde Amazon den Passus wie folgt ändern, so wäre das Problem gelöst:

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden und Sie die Waren über unser Online-Rücksendezentrum innerhalb der un-ten definierten Frist zurückgesendet haben. 

Der abgemahnte Amazonhändler hat jetzt natürlich erstmal selbst ein Problem, weil er sich das Verhalten von Amazon zurechnen lassen muss. Er muss jetzt entscheiden, wie er auf die Abmahnung reagieren soll. 

Stellungnahme von Amazon gefordert

Ich habe Amazon um Stellungnahme gebeten. Es bleibt abzuwarten, wie Amazon reagieren wird, insbesondere ob Amazon die dem Amazonverkäufer entstanden Abmahnkosten erstatten wird. Momentan sind jedenfalls alle Amazon Verkäufer, die Amazon FBA nutzen, akut abmahngefährdet. Herr Anton Manuel Brandl , vertreten durch Rechtsanwalt Volker Jacob, hat deswegen bereits eine Abmahnung ausgesprochen.

 

Ich werde berichten, wie die Sache ausging.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

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Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!