Die Musik Internetplattform Discogs (discogs.com) gerät ins Visier der Abmahner. Bei Discogs können Musikbegeisterte Musik in verschiedenen Formaten (Vinyl, CD, Kassette, CDr, DVD) bekommen. Bei Discogs können nur registrierte Mitglieder bestellen. Zunächst ist also eine Registrierung erforderlich. Dazu muss ein Benutzername und Passwort ausgewählt und eine E-Mail Adresse angegeben werden. Danach muss noch zum Abschluss der Registrierung ein Bestätigungslink per E-Mail angeklickt werden. Als Nutzer von Discogs sollten Sie Ihre Kontaktdaten hinterlegen, damit bei Käufen die Lieferanschrift hinterlegt ist.

 

Bei Discogs ist alles auf Englisch

So gibt es den Button „Add to Cart“ („Zum Einkaufswagen hinzufügen“) und „Place Order“ („Kaufen“). Die Auswahl ist groß, das Angebot riesig. Wer bei Discogs Musik gewerblich verkauft, der muss natürlich auch seinen Informationspflichten nachkommen. Los geht`s mit einem vollständigem Impressum. Schließlich muss der Kunde wissen, mit wem er es zu tun hat. Aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen, eine Widerrufsbelehrung nebst Muster Widerrufsformular dürfen nicht fehlen. Auch eine Datenschutzerklärung rate ich, auf jeden Fall zu verwenden.

 

Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!

 

 

Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz

 

 

Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!