Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung der FPS Rechtsanwälte, Eschersheimer Landstraße 25-27, 60322 Frankfurt am Main im Auftrag der Firma Adobe Systems Inc. vom 10.02.2016 wegen des Verkaufs gefälschter Software vorliegen.

 

Die Angelegenheit wird bearbeitet von Rechtsanwalt Dr. Hauke Hansen. Dieser informiert den Empfänger des Abmahnschreibens, dass seine Mandantin weltweit verschiedene Computerprogramme, u.a. das Computerprogramm „Adobe Acrobat“ entwickeln und verbreiten würde. Daher sei diese auch gemäß §§ 69a ff., 97 UrhG zur Geltendmachung jeglicher urheberrechtlicher Ansprüche bei der unerlaubten Verwertung ihrer Computerprogramme berechtigt.

 

Zudem sei die Abmahnerin als Inhaberin der Marken „Acrobat“ sowie der Marke und geschäftlicheren Bezeichnung „Adobe“ zur Geltendmachung sämtlicher markenrechtlicher Ansprüche nach §§ 14 ff. MarkenG berechtigt.

 

Was tun bei einer Adobe Systems Inc. Abmahnung durch die FPS Rechtsanwälte

Die FPS Rechtsanwälte teilen mit, dass ihrer Mandantin bekannt geworden sei, dass der Abgemahnte über sein eBay-Account mit gefälschten Softwareprodukten ihrer Mandantin handeln würde. In einem im weiteren Verlauf der Abmahnung näher beschriebenen Fall habe der Abgemahnte erwiesenermaßen eine gefälschte Seriennummer für das Produkt „Adobe Acrobat XI (11) Professional“ zusammen mit einem Link zu einem BitTorrent-Server vertrieben. Die entsprechenden Beweismittel wie Fälschungsgutachten, Aussage der Verkäuferin und weitere Verkaufsunterlagen würden vorliegen, so Rechtsanwalt Dr. Hansen. Weiter heißt es sodann in dem Abmahnschreiben, dass angesichts der eBay-Daten des Abgemahnten feststehen würde, dass dieser darüber hinaus noch weitere gefälschte Seriennummern von Adobe-Produkten angeboten und verkauft habe.

 

Aufgrund des geschilderten Falls, in dem beschrieben wird, dass eine Überprüfung des von dem Abgemahnten verkauften Produkt ergeben habe, dass es sich um eine nicht mit Zustimmung der Abmahnerin hergestellten (= gefälschten) Seriennummer handeln würde.

 

Sodann heißt es, dass die Firma Adobe Systems Inc. gegen den Abgemahnten nunmehr zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung und Erstattung von Anwaltskosten geltend machen würde.

 

Der Abgemahnte soll bis zum 12.02.2016 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie eine als Anlage dem Schreiben beigefügte Zustimmungserklärung zur Herausgabe seiner eBay-Daten unterschrieben zurücksenden sowie Auskunft zu erteilen über Art und Umfang der Verletzungshandlung unter Einreichung entsprechender Belege. Die Berechnung des Schadensersatzes würde im Anschluss erfolgen. Des Weiteren werde der Abgemahnte aufgefordert, sämtliche bei ihm noch vorhandenen Verletzungsgegenstände herauszugeben und ebenfalls bis zum 12.02.2016 die Kosten der Rechtsverfolgung nach einem Gegenstandswert von 150.000 EUR, also 2.305,40 EUR netto zu zahlen. Zu der Höhe der Rechtsanwaltsgebühren führt Rechtsanwalt Dr. Hansen aus, dass der von ihm zu Grunde gelegte Gegenstandswert angesichts der erheblichen Umsätze, die seine Mandantin mit dem Verkauf lizenzierter Software erzielen und der Schäden, die ihr durch den Vertrieb der hier gegenständlichen gefälschten Seriennummern entstehen würden, angemessen sei.

 

Am Ende des Schreibens weisen die FPS Rechtsanwälte den Abgemahnten darauf hin, dass sollte er einen oder mehrere der geltend gemachten Ansprüche nicht fristgerecht erfüllen, er seiner Mandantin dringend empfehlen werde, diese Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, insbesondere eine einstweilige Verfügung beantragen würde. Aus diesem Grund sei die Frist auch nicht verlängerbar.

Abmahnung Adobe Systems Inc.

wegen Verkauf gefälschter Softwareprodukte

vertreten durch FPS Rechtsanwälte

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.