Gegenstand der Abmahnung

Haben auch Sie eine Abmahnung der AdSimple GmbH aus Österreich durch die Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer, Kaiserplatz 7, 80803 München erhalten? Es gibt viele weitere Betroffene. Es geht in den Abmahnschreiben um Urheberrechtsverletzung durch eine fehlende Quellenangabe bei einer Textübernahme.

 

AdSimple Abmahnung was tun?

Bisher bekannt gewordene Abmahnungen der AdSimple GmbH:

 

Datum der Abmahnung, ggfls. Kostenforderung / Abmahnkosten

 

  • 09.10.2020
  • 22.07.2020
  • 01.07.2020
  • 26.05.2020
  • 24.02.2020
  • 20.12.2019, 1.500 EUR Schadensersatz, 95,00 EUR Recherchekosten Feststellung illegale Textnutzung, 1.064,00 EUR Anwaltsgebühren
  • 15.11.2019
  • 10.11.2019
  • 2.11.2019
  • 27.9.2019
  • 6.9.2019
  • 5.9.2019
  • 27.4.2019
  • 19.4.2019
  • 6.4.2019
  • 24.3.2019, Angebot eines Vergleichsbetrages von 1.500 EUR

Ich habe bisher über 15 Fälle aktiv bearbeitet. Gern helfe ich auch Ihnen.

 

Abmahnung AdSimple GmbH vom 24.3.2019

Urheberrechtsverletzung durch fehlende Quellenangabe bei Textübernahme. Hintergrund sei die illegale Nutzung eines Textes der Abmahnerin im Internet durch den Abgemahnten. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Christian Kuntze teilt mit, dass seine Mandantin festgestellt habe, dass auf der Webseite, für das der Empfänger des Abmahnschreibens gem. den Angaben im zugehörigen Impressum verantwortlich sei, eine Datenschutzerklärung der AdSimple GmbH veröffentlicht worden sei, ohne dass hierzu die erforderlichen Nutzungsrechte eingeholt worden seien.

 

Um den jederzeitigen – auch bei Gericht anerkannten – Nachweis führen zu können, habe die Kanzlei Kuntze Mayer & Beyer von den relevanten Webseiten eine lückenlose Dokumentation samt Screenshots erstellt.

 

Die Abmahnerin würde auf ihren Webseiten mittels Textgeneratoren urheberrechtlich geschützte Texte ausschließlich unter der nachfolgenden Bedingung zur Verfügung stellen, dass die im generierten Text aufgeführte Quellenbezeichnung einschließlich Verlinkung auf den Urheber nicht entfernt werde.

 

Da der Abgemahnte jedoch entgegen der vorstehenden Bedingung bzw. Vereinbarung, die er durch Anklicken des Häkchens akzeptiert habe, den Quellenverweis nebst Links aus dem Text der AdSimple GmbH entfernt habe, sei er nicht berechtigt, den Text insgesamt oder in Teilen zu nutzen!

 

Der hier gegenständliche Text sei urheberrechtlich als Sprachwerk nach § 2 Nr. 1 UrhG geschützt, da er sich von der großen Zahl der alltäglichen Klauselformulierungen deutlich abhebe, so die Kanzlei Kuntze Mayer & Beyer weiter.

 

Bei der Erstellung des Textes über den Textgenerator der Abmahnerin habe sich der Empfänger des Abmahnschreibens verpflichtet, die Texte – unabhängig von einem Urheberrechtsschutz – ausschließlich unter der Bedingung zu nutzen, dass die im generierten Text aufgeführte Quellenbezeichnung einschließlich Verlinkung auf den Urheber nicht entfernt werde. Da er entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Quellenbezeichnung bzw. die Verlinkung auf den Urheber bei Nutzung des Textes entfernt habe, verstoße er gegen den mit der Abmahnerin vereinbarten Vertrag bzw. die von ihm eingegangene Verpflichtung.

 

AdSimple GmbH Abmahnung und die Forderungen

Aufgrund der dargelegten Rechtsverletzung mache die AdSimple GmbH mehrere Ansprüche geltend:

 

  • sofortige Einfügung von Quellenbezeichnung einschließlich Verlinkung auf den Urheber in den gegenständlichen Text oder sofortige Entfernung des gegenständlichen Textes, soweit der Abgemahnt die Quellenbezeichnung einschließlich Verlinkung auf den Urheber nicht sofort vornehme,
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung für die Zukunft nach § 97 UrhG, UWG sowie aus Vertrag,
  • Auskunft über das Ausmaß der Textnutzung nach § 101 UrhG, UWG sowie aus Vertrag,
  • Schadensersatz nach § 97 UrhG, UWG sowie wegen Vertragsverletzung,
  • Ersatz der erforderlichen Aufwendungen

 

Bis spätestens 10 Tage nach Ablauf des Datums des Schreibens soll eine Unterlassungserklärung abgegeben und der Vergleichsbetrag i.H.v. 1.500 EUR gezahlt werden.

Abmahnung AdSimple GmbH

wegen Urheberrechtsverletzung Datenschutzerklärung, Vertragsverletzung

vertreten durch Kanzlei Kuntze Mayer & Beyer

Stand: 12/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.