Gegenstand der Abmahnung
Mir liegt eine Abmahnung vom Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. vom 9.12.2019 zur Überprüfung vor. Hintergrund seien Impressumsverstöße beim Anbieten von Immobilien im Internet.
Unvollständiges Impressum führt zu Abmahnung
Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird mitgeteilt, dass er Diensteanbieter sei, da er über die Internetseite www.immobilienscout24.de Telemedien anbiete, mit denen er für Immobilien, für seine Leistungen und sein Unternehmen werbe. Gemäß § 5 TMG hätten Diensteanbieter, die geschäftsmäßig Telemedien anbieten würden, die Pflicht, bestimmte Informationen innerhalb der angebotenen Telemedien leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.
Es wird moniert, dass der Abgemahnte nicht die im Handelsregister eingetragene Bezeichnung angegeben habe, sondern stattdessen keine Rechtsform mitgeteilt habe, was einen spürbaren Verstoß im Sinne des § 3a UWG darstelle.
Der Unterlassungsanspruch stehe gemäß § 3a UWG dem AGW e.V. zu, da § 5 TMG auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Der Verstoß sei im Sinne des § 3a UWG geeignet, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG würden durch den Wettbewerbsverstoß die Interessen ihrer Mitglieder berührt.
Der Abgemahnte werde daher zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis zum 19.12.2019 aufgefordert. Sollte die Unterlassungserklärung nicht innerhalb der gesetzten Frist beim Abmahner eingehen, habe der Empfänger des Abmahnschreibens nach ständiger Rechtsprechung Anlass zur Klage gegeben, so dass der AGW e.V. den Vorgang zur Einleitung des gerichtlichen Verfahrens ohne weitere Anmahnung einem Anwalt übertragen müssten.
Zur Aktivlegitimation wird auf diverse Verfahren hingewiesen, die bereits geführt worden seien.
Mit der Unterzeichnung der vorgefertigten Erklärung würde sich der Abgemahnte verpflichten, Abmahnkosten in Höhe von 152,32 EUR sowie bei jedem Verstoß gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.000 EUR zu zahlen.
Abmahnung Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V. (AGW e.V.)
wegen unvollständigem Impressum
Stand: 12/2019
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.