Gegenstand der Abmahnung
Die Rechtsanwälte Kotz, Siegener Straße 104-106, 57223 Kreuztal haben am 14.03.2016 im Auftrag der Firma Akkulädchen GmbH eine Abmahnung ausgesprochen. Anlass der Beauftragung sei eine seitens des Abgemahnten begangene Rechtsverletzung bei der Versendung einer Lithium-Zelle bzw. Batterie im Sinne des ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route, deutsch Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).
Die Abmahnung Akkulädchen GmbH
Der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz schreibt, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform eBay Lithium-Zellen bzw. Batterien im Sinne des ADR anbieten würde. Die Akkulädchen GmbH habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte diese Ware unter Missachtung der einschlägigen gefahrgutrechtlichen Vorschriften versendet habe.
Es würde sich bei lithiumhaltigen Zellen und Batterien im Sinne des ADR sämtlich um Gefahrgut handeln, welches abhängig vom jeweiligen Verkehrsträger nur unter bestimmten Bedingungen zu transportieren sei.
Lithiumhaltige Batterien und Zellen im Sinne des ADR seien so konstruiert, dass sie eine erhebliche Menge Energie bereitstellen würden. Bei einem Kurzschluss könnten die Batterien und Zellen erhebliche Mengen Wärme freisetzen und könnten unter Umständen in Flammen aufgehen. Die Missachtung gefahrgutrechtlicher Vorschriften sei daher mit einer erheblichen Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit verbunden.
Insbesondere würde sich der Abgemahnte jedoch gegenüber der Akkulädchen GmbH auch in unlauter Weise einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, da dieser durch die Nichtbeachtung der einschlägigen Vorschriften erhebliche finanzielle Einsparungen (z.B. bei den Versandkosten) haben würde und Produkte am Markt günstiger anbieten könne als die Abmahnerin. Überdies gestalte sich der Versandvorgang durch die Verstöße gegen gefahrgutrechtlicher Vorschriften für den Abgemahnten weniger aufwendig als für Mitbewerber.
Für die Beförderung lithiumhaltiger Zellen und Batterien im Sinne des ADR sei bei Transport auf der Straße insbesondere die Vorschriften des ADR in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Vorschriften würden auch in nationales Recht umgesetzt werden. Insoweit seien insbesondere das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und die Gefahrgutordnung Straße / Eisenbahn / Verkehr (GGVSEB) von Relevanz.
Konkret habe der Abgemahnte den Artikel mittels einfacher Briefsendung in einem Briefumschlag ohne einen vorschriftsmäßigen Gefahrgutaufkleber und ohne innenliegende Belehrung versendet.
Der Abgemahnte werde daher aufgefordert, sein beanstandetes wettbewerbswidriges Verhalten sofort zu unterlassen und zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zur Vermeidung gerichtlicher Schritte werde dem Abgemahnten Gelegenheit gegeben, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens Donnerstag, den 24.03.2016, 12:00 Uhr, abzugeben. Rechtsanwalt Dr. Kotz teilt mit, dass die dem Abgemahnten gesetzte Frist grundsätzlich aufgrund der Dringlichkeit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen nicht verlängert werden könne.
Weiter heißt es in dem Schreiben, dass der Akkulädchen GmbH durch die Abmahntätigkeit Kosten entstanden seien, zu deren Ersatz der Abgemahnte gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG verpflichtet sei. Vorliegend sei ein Gegenstandswert von 4.000 € zu Grunde zu legen. Der Abgemahnte werde aufgefordert, den Betrag in Höhe von 347,60 € bis spätestens Donnerstag, den 31.03.2016 zu überweisen.
Abmahnung Akkulädchen GmbH
wegen Versendung lithiumhaltiger Zellen oder Batterien unter Missachtung der Vorschriften des ADR
vertreten durch Rechtsanwälte Kotz
Stand: 03/2016
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
-
Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
-
Ist die Abmahnung berechtigt?
-
Wird eventuell zu viel gefordert?
-
Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.