Gegenstand der Abmahnung

Die Rechtsanwälte Heinzmann, Kaiserstraße 37, 76646 Bruchsal haben im Auftrag der AL Vertrieb & Consulting GmbH am 06.04.2016 eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts an einem Lichtbild ausgesprochen.

 

Sachverhalt der Abmahnung der Firma AL Vertrieb & Consulting GmbH

Rechtsanwalt Michael Hassemer, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, führt aus, dass sich seine Mandantin auf den Vertrieb von Fotografien, unter anderem Reisearchitektur und Panaromafotografie, spezialisiert habe. Die von ihr vertriebenen Werke seien von ihr selbst erstellt worden, so dass sämtliche Nutzungsrechte bei ihr liegen würden.

 

Mitte März sei die Abmahnerin darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite das sogenannte Bild „The colors of Lissabon II“ nutzen würde. Da beschränkte Nutzungsrechte für das Bild bei Pixelio erworben worden wären, müsse sich der Abgemahnte auch an die dementsprechenden vereinbarten Lizenzvertragsbedingungen halten. Es sei dort u.a. geregelt, dass die Nutzungsrechte nur für eine rein redaktionelle Nutzung gewährt werden würden. Eine kommerzielle Nutzung sei ausdrücklich nicht gestattet. Da der Abgemahnte das Bild jedoch auf seiner Geschäftshomepage zur optischen Aufwertung nutzen würde, liege die gewerbliche Nutzung dementgegen gerade vor.

 

Sodann wird in der Abmahnung auf das Urteil des Amtsgerichts München vom 02.05.2014, Az: 142 C 5827/14, verwiesen, mit dem dieses klargestellt habe, dass eine kommerzielle Nutzung vorliegen würde, wenn ein Bild zur optischen Aufwertung der Internetpräsenz und zur Anziehung des Publikums dienen würde.

 

Forderung der AL Vertrieb & Consulting GmbH

Dem Abgemahnten solle vor Einleitung gerichtlicher Schritte im Einklang mit § 97a Abs. 1 UrhG die Möglichkeit gegeben werden, das Streitverhältnis außergerichtlich beizulegen. In diesem Zusammenhang werde der Abgemahnte aufgefordert, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung bis spätestens zum 25.04.2016 abzugeben.

 

Die Heinzmann Rechtsanwälte teilen sodann mit, dass ihre Mandantin einen weiteren Anspruch auf Ersatz des hieraus entstandenen Schadens habe. Der Schadensersatzanspruch könne auf der Grundlage dessen berechnet werden, was der Verletzer als angemessene Vergütung hätte zahlen müssen, wenn er das Nutzungsrecht zur entsprechenden Nutzung ordnungsgemäß erworben hätte. Bei ordnungsgemäßer Lizenzierung wären laut Rechtsanwalt Hassemer für das streitgegenständliche Bild „The colors of Lissabon II“ für die gewerbliche Nutzung ein Nutzungsentgelt in Höhe von 310,00 EUR/Jahr und Bild angefallen.

 

Da der Abgemahnte das Bild der Abmahnerin ohne einen Hinweis auf die Quelle genutzt habe, werde hierüber ein Zuschlag in Höhe von 100 % der üblichen Lizenzgebühren geltend gemacht. Daraus würde sich ein weiterer Schadensbetrag in Höhe von 310 EUR ergeben.

 

Darüber hinaus würde die AL Vertrieb & Consulting GmbH den sogenannten Aufwendungsersatzanspruch gem. § 97a Abs. 3 Satz 1 UrhG geltend machen.

 

Es würden in diesem Zusammenhang Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 546,50 EUR (Gegenstandswert: 6.620 EUR) geltend gemacht.

 

Die Gesamtsumme in Höhe von 1.166,50 EUR sei zahlbar bis zum 25.04.2016.

Abmahnung AL Vertrieb & Consulting GmbH

wegen Urheberrechstsverletzung an Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwälte Heinzmann, Sachbearbeiter: Michael Hassemer Rechtsanwalt

Stand: 04/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.