Gegenstand der Abmahnung
Die Rechtsanwälte Heinzmann, Kaiserstraße 37, 76646 Bruchsal haben im Auftrag der AL Vertrieb & Consulting GmbH am 06.04.2016 eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts an einem Lichtbild ausgesprochen.
Sachverhalt der Abmahnung der Firma AL Vertrieb & Consulting GmbH
Rechtsanwalt Michael Hassemer, der Unterzeichner des Abmahnschreibens, führt aus, dass sich seine Mandantin auf den Vertrieb von Fotografien, unter anderem Reisearchitektur und Panaromafotografie, spezialisiert habe. Die von ihr vertriebenen Werke seien von ihr selbst erstellt worden, so dass sämtliche Nutzungsrechte bei ihr liegen würden.
Mitte März sei die Abmahnerin darauf aufmerksam geworden, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite das sogenannte Bild „The colors of Lissabon II“ nutzen würde. Da beschränkte Nutzungsrechte für das Bild bei Pixelio erworben worden wären, müsse sich der Abgemahnte auch an die dementsprechenden vereinbarten Lizenzvertragsbedingungen halten. Es sei dort u.a. geregelt, dass die Nutzungsrechte nur für eine rein redaktionelle Nutzung gewährt werden würden. Eine kommerzielle Nutzung sei ausdrücklich nicht gestattet. Da der Abgemahnte das Bild jedoch auf seiner Geschäftshomepage zur optischen Aufwertung nutzen würde, liege die gewerbliche Nutzung dementgegen gerade vor.
Sodann wird in der Abmahnung auf das Urteil des Amtsgerichts München vom 02.05.2014, Az: 142 C 5827/14, verwiesen, mit dem dieses klargestellt habe, dass eine kommerzielle Nutzung vorliegen würde, wenn ein Bild zur optischen Aufwertung der Internetpräsenz und zur Anziehung des Publikums dienen würde.
Forderung der AL Vertrieb & Consulting GmbH
Dem Abgemahnten solle vor Einleitung gerichtlicher Schritte im Einklang mit § 97a Abs. 1 UrhG die Möglichkeit gegeben werden, das Streitverhältnis außergerichtlich beizulegen. In diesem Zusammenhang werde der Abgemahnte aufgefordert, die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung bis spätestens zum 25.04.2016 abzugeben.
Die Heinzmann Rechtsanwälte teilen sodann mit, dass ihre Mandantin einen weiteren Anspruch auf Ersatz des hieraus entstandenen Schadens habe. Der Schadensersatzanspruch könne auf der Grundlage dessen berechnet werden, was der Verletzer als angemessene Vergütung hätte zahlen müssen, wenn er das Nutzungsrecht zur entsprechenden Nutzung ordnungsgemäß erworben hätte. Bei ordnungsgemäßer Lizenzierung wären laut Rechtsanwalt Hassemer für das streitgegenständliche Bild „The colors of Lissabon II“ für die gewerbliche Nutzung ein Nutzungsentgelt in Höhe von 310,00 EUR/Jahr und Bild angefallen.
Da der Abgemahnte das Bild der Abmahnerin ohne einen Hinweis auf die Quelle genutzt habe, werde hierüber ein Zuschlag in Höhe von 100 % der üblichen Lizenzgebühren geltend gemacht. Daraus würde sich ein weiterer Schadensbetrag in Höhe von 310 EUR ergeben.
Darüber hinaus würde die AL Vertrieb & Consulting GmbH den sogenannten Aufwendungsersatzanspruch gem. § 97a Abs. 3 Satz 1 UrhG geltend machen.
Es würden in diesem Zusammenhang Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 546,50 EUR (Gegenstandswert: 6.620 EUR) geltend gemacht.
Die Gesamtsumme in Höhe von 1.166,50 EUR sei zahlbar bis zum 25.04.2016.
Abmahnung AL Vertrieb & Consulting GmbH
wegen Urheberrechstsverletzung an Lichtbild
vertreten durch Rechtsanwälte Heinzmann, Sachbearbeiter: Michael Hassemer Rechtsanwalt
Stand: 04/2016
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Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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