Gegenstand der Abmahnung
Mir wurde eine Abmahnung von Alaa Mohammad, Inhaber der Firma A&M Markt, durch Rechtsanwalt Levent Göktekin vom 05.10.2015 vorgelegt. Rechtsanwalt Levent Göktekin hat seinen Kanzleisitz in der Boppstraße 7 in 10967 Berlin und ist mir seit mehreren Jahren bekannt.
Gegenstand der Abmahnung ist der Vertrieb von Batterien auf der Handelsplattform eBay als privater Anbieter, obwohl die Anzahl der Bewertungen und der angebotenen Neu-Waren darauf schließen lassen würden, dass es sich um einen gewerblichen Händler handeln würde. Der Abmahner vertreibe unter seiner Internetseite www.a-m-markt.de als auch über die Interplattform eBay u.a. Batterien und würde mit dem Abgemahnten im Wettbewerb handeln.
Im vorliegenden Fall würde der Abgemahnte über 5 neue Artikel zugleich anbieten. Die Batterien würden teilweise in größeren Mengen angeboten. Bei den letzten 100 Transaktionen des Abgemahnten habe dieser immer wieder dieselben Batterien veräußert. Hierbei könne nicht mehr von einem haushaltstypischen Verkauf ausgegangen werden.
Grund für die Abmahnung von Alaa Mohammad (A&M Markt)
Als gewerblicher Händler müsse man gegenüber dem Verbraucher einige wettbewerbsrechtliche Vorschriften einhalten, gegen die der Abgemahnte verstoßen würde.
1. Es wird bemängelt, dass der Abgemahnte den Käufern keine Widerrufsbelehrung erteilen würde.
Nach § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246 EGBGB habe der Unternehmer den Verbraucher bei einem Fernabsatzgeschäft klar und verständlich über das Bestehen eines Widerrufsrechts sowie über die Bedingungen, Einzelheiten und Ausübung und die Rechtsfolgen oder der Rückgabe zu informieren, so Rechtsanwalt Levent Göktekin. Weiter heißt es sodann, dass sich der Abgemahnte einen abmahnungsfähigen Vorteil verschafft habe, da er den gesetzlichen Bestimmungen nicht nachgekommen sei.
2. Weiter wird mit der Abmahnung der A&M Markt, Inhaber Alaa Mohammad vom 05.10.2015 kritisiert, dass aufgrund der fehlenden Anbieterkennzeichnung dem Käufer nicht mitgeteilt werden würde, mit wem der Vertrag zu Stande kommt.
Nach § 5 Abs. 1 TMG bestehe für Betreiber von geschäftsmäßigen Internetseiten die Pflicht ein ausreichendes Impressum zu erstellen, dass ohne Zwischenschritte abrufbar sein müsse. Es sei jedoch der Anzeige des Abgemahnten weder eine Anbieterkennzeichnung noch ein Impressum zu entnehmen.
Die geforderte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
Der Abgemahnte wird aufgefordert, bis zum 14.10.2015 12:00 Uhr eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Rechtsanwalt Göktekin weist darauf hin, dass es nicht ausreichend sei, die gerügten Punkte einfach zu ändern.
Darüber hinaus werden Schadensersatzansprüche in Form von Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Der Gesamtbetrag in Höhe von 754,92 EUR netto, der sich aus einer 1,3 Geschäftsgebühr nach einem Gegenstandswert von 10.000 EUR, der Auslagenpauschale von 20 EUR und der Kosten für eine Melderegisterauskunft in Höhe von 9,52 EUR zusammensetzt, soll bis zum 20.10.2015 beglichen werden.
Abmahnung A&M Markt, Inhaber Alaa Mohammad
wegen Informationspflichtverletzungen (gewerblicher Verkauf als privater Anbieter bei eBay)
vertreten durch Rechtsanwalt Levent Göktekin
Stand: 10/2015
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.