Gegenstand der Abmahnung

Am 15.12.2015 haben die Dr. Metzner Rechtsanwälte, Stubenlohstraße 8, 91052 Erlangen im Auftrag von Herrn Aldo Bachmann eine urheberrechtliche Abmahnung ausgesprochen.

 

Der unterzeichnende Rechtsanwalt Sebastian Sycha informiert den Abgemahnten, dass der Grund seines Anschreiben eine von dem Abgemahnten zu Lasten seines Mandanten begangene Urheberrechtsverletzung, wegen derer dieser seitens Herrn Bachmann bereits angeschrieben worden sei. Nach Auskunft des Abmahners habe der Abgemahnte jedenfalls seit dem Jahr 2004 bis einschließlich in das Jahr 2012 zur Illustration seiner Internetseite ein von dem Abmahner hergestelltes Foto benutzt, ohne hierfür die erforderliche Berechtigung zu besitzen.

 

Abmahnung von Aldo Bachmann bekommen?

Mit diesem Verhalten habe der Abgemahnte gegen die Rechte von Herrn Bachmann aus dem Urheberrechtsgesetz verstoßen, da diesem das ausschließliche Recht zustehe, zu entscheiden, wie und in welchem Rahmen seine Fotografien verwertet werden würden, wozu auch die Verwendung im Rahmen von Webseiten (öffentlichen Zugänglichmachung, § 19a UrhG) gehöre.

 

Die Rechtsanwälte Dr. Metzner geben dem Abgemahnten Gelegenheit, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bis spätestens zum 22.12.2015, 12:00 Uhr abzugeben.

 

Zusätzlich sei der Abgemahnte nach § 97 Absatz 2 UrhG zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe einer angemessenen fiktiven Lizenzgebühr verpflichtet.

 

Als Berufsfotograf könne Herr Aldo Bachmann davon ausgehen, eine angemessene Vergütung für die Nutzung seiner aufwändig und professionell gefertigten Lichtbilder zu erhalten. Entsprechend der regelmäßig von den deutschen Gerichten zur Schadensschätzung für professionelle Aufnahmen herangezogenen und jährlich herausgegebenen Preisempfehlungen für Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing sei für die einjährige Einblendung einer Fotografie vorliegend, unter Annahme eines Lizenzerwerbs im Jahr 2004, ein Betrag in Höhe von jedenfalls 290 ERU als Grundbetrag für die Nutzungslizenz eines Bildes anzusetzen. Für jedes zusätzlich angefangene Zeitintervall sei ein weiterer Zuschlag von 50 % anzusetzen. Aufgrund des fehlenden Urhebernachweises könne der Fotograf einen Aufschlag von 100 % verlangen, so dass nunmehr eine Lizenzgebühr in Höhe von 2.610 EUR von dem Abgemahnten zu zahlen sei.

 

Im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung sei der Abmahner gleichwohl bereit, zur Vermeidung eines langwierigen und kostenintensiven Rechtsstreits, den vorliegenden Lizenzschaden gegen eine Zahlung in Höhe von 2.100 EUR als erledigt anzusehen. Dieses Angebot könne jedoch nur durch fristgerechte Zahlung angenommen werden.

 

Sodann wird mitgeteilt, dass der Abgemahnte verpflichtet sei, die Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. Diese werden mit 729,23 EUR brutto in Ansatz gebracht und berechnen sich nach einem Gegenstandswert von 7.600 EUR. Die Zahlung des Gesamtbetrages solle bis zum 24.12.2015 erfolgen.

Abmahnung Aldo Bachmann

wegen Urheberrechtsverletzung Foto

vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Metzner

Stand: 12/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.