Gegenstand der Abmahnung
Mit Schreiben vom 17.10.2018 hat Rechtsanwältin Monika Eissing, Müggelseedamm 125, 12587 Berlin im Auftrag der Frau Aleksandra Karalus eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausgesprochen. In dem mir vorliegenden Schreiben teilt die Bevollmächtigte mit, dass ihre Mandantin auf der Internetplattform eBay den Verkauf von Kosmetikprodukten betreibe. Der Abgemahnte biete ebenfalls auf der Internetplattform eBay gleichartige Produkte Verbrauchern zum Kauf an.
Fehlender Hinweis auf OS-Plattform u.a. führt zu Abmahnung
Rechtsanwältin Eissing teilt in dem mir vorliegenden Schreiben mit, dass ihre Mandantin habe feststellen müssen, dass der Abgemahnte in seinen Angeboten wettbewerbsrechtliche Verstöße habe.
Er informiere den Verbraucher nicht darüber, welche einzelnen technischen Schritte zum Vertragsschluss führen würden.
Des Weiteren würden bei den Angeboten des Abgemahnten Informationen fehlen, welche Möglichkeiten der Kunde zum Erkennen und Korrigieren von Eingabefehlern habe.
Darüber hinaus sei festzustellen, dass der Link zu der sogenannten OS-Plattform nicht den Anforderungen der Verordnung entsprechen würde. Der Link soll an leicht zugänglicher Stelle platziert sein und nicht lediglich in den AGB versteckt sein.
Zudem sei der Link zur OS-Plattform in den AGB des Abgemahnten nicht aktiv, das heißt nicht anklickbar. Insoweit handele er gemäß § 3a UWG wettbewerbswidrig.
Da der Abgemahnte und die Abmahnerin Mitbewerber seien, stünden ihr Unterlassungsansprüche zu. Der Abgemahnte werde aufgefordert, die gerügten Wettbewerbsverstöße ab sofort zu unterlassen. Die Wiederholungsgefahr werde nur ausgeräumt durch Abgabe einer mit einem Vertragsstrafeversprechen versehenen Unterlassungserklärung. Zur Abgabe einer solchen Erklärung werde ihm eine Frist bis 24.10.2018 gesetzt.
Rechtsanwaltsgebühren werden nach einem Gegenstandswert von 7.000 € in Höhe von insgesamt 650,34 € geltend gemacht und seien zahlbar bis zum 31.10.2018.
Abmahnung Aleksandra Karalus
wegen fehlendem Link auf OS-Plattform u.a.
vertreten durch Rechtsanwältin Monika Eissing
Stand: 10/2018
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.