Gegenstand der Abmahnung

Alexander Klaus Abmahnung erhalten? Mir liegt eine urheberrechtliche Abmahnung des Herrn Alexander Klaus durch Rechtsanwalt Jens Pauleit aus Barby / Elbe vom 25.11.2014 vor.

 

Um was geht es in der Abmahnung Alexander Klaus?

 

Es wird die Verwendung der urheberrechtlich geschützten Fotografie mit der Bezeichnung „Handshake“, sowie der fehlende Bildquellennachweise auf der Homepage des Abgemahnten moniert. Herr Alexander Klaus hat dieses Lichtbild auf dem Portal www.pixelio.de unter der Image-ID 500967 eingestellt und hierfür eine Lizenz zur rein redaktionellen (nicht-kommerziellen) Nutzung sowie ein eingeschränktes Bearbeitungsrecht erteilt.

 

Auf die Alexander Klaus Abmahnung richtig reagieren.

 

Die Abmahnung Alexander Klaus vom 25.11.2014 umfasst 4 Seiten. Als Anlage sind eine Vollmacht vom 1.10.2014 (S. 5), Screenshots von dem Originalbild, dem Angebot auf pixelio.de und der Internetpräsenz des Abgemahnten sowie eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung, die bis zum 5.12.2014 zurückgesandt werden soll, beigefügt. Mit der Unterzeichnung soll sich der Unterlassungsschuldner verpflichten, „es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwoderhandlung fällig werdenden und den Unterlassungsgläubiger zu zahlenden angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von dem Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen bestimmt und im Streitfall gerichtlich überprüft werden kann, ab sofort zu unterlassen, das Werk im Internet auf der Webseite […] öffentlich zugänglich zu machen, ohne dazu berechtigt zu sein.“

 

Was kostet die Abmahnung Alexander Klaus?

 

Rechtsanwalt Pauleit macht Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 6.000 € geltend, so dass sich die Gebühren auf einen Betrag i.H.v. 571,44 € inkl. Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer summieren. Zur Gesamterledigung wird eine Vergleichssumme von 600 € angeboten.

 

Erfahrung mit Rechtsanwalt Jens Pauleit

 

Von Rechtsanwalt Jens Pauleit (Datum der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft laut Rechtsanwaltsregister: 02.12.2003) liegt mir bisher nur eine Abmahnung vor. Seinem Internetauftritt unter www.ra-pauleit.de ist zu entnehmen, dass dieser seine Schwerpunktbereiche im Markenrecht, Urheberrecht, Internetrecht und Telekommunikationsrecht sieht, aber auch in anderen Rechtsgebieten tätig ist.

Abmahner: Alexander Klaus 

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Jens Pauleit 

Stand:11/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.