Gegenstand der Abmahnung

Am 08.08.2016 hat Herr Alfred Theuretzbacher durch die Rechtsanwälte Lintl, Renger PartnerschaftmbB, Nymphenburger Straße 20a, 80335 München eine Abmahnung aussprechen lassen. Gegenstand der Abmahnung seien Markenrechtsverletzungen an der Marke „Twister“.

 

Markenrechtsverletzung „Twister“ – Abmahngefahr

Rechtsanwalt Christian Renger, der Sachbearbeiter der Abmahnung, informiert, dass sein Mandant diverse (Mix-)Trinkbecher und Mixer entwickele und vertreibe. Hierbei sei u.a. die Wortmarke „TWISTER“ unter der Registernummer 302014065060 zugunsten von Herrn Theuretzbacher in die Register des DPMA eingetragen. Die Marke genieße Schutzwirkung in der Waenklasse 7 der Nizzaer Klassifikation.

 

Die Abmahnung Alfred Theuretzbacher

Der Abmahner habe kürzlich feststellen müssen, dass der Abgemahnte über seinen Onlineshop einen Mixer mit Mixbehälter angeboten habe und in der Überschrift und zur Beschreibung dieser Ware mehrfach die Marke „TWISTER“ verwenden würde, obwohl der Abmahner nicht Hersteller des von dem Abgemahnten angebotenen und im Angebot abgebildeten „Vortex“-Mixers sei. Herr Alfred Theuretzbacher sei hierüber weder in Kenntnis gesetzt noch habe er seine Zustimmung erteilt. Auch sei er nicht Hersteller des o.g. Produkts. Hierdurch verletze der Abgemahnte die Rechte an der gegenständlichen Wortmarke „Twister“. Der Hinweis „Dieser Artikel ist nicht mehr vorhanden“ ändere am Vorliegen einer Markenverletzung nichts.

 

Der Abgemahnte sei dem Abmahner zur Unterlassung, zur Auskunft und zum Schadensersatz verpflichtet; §§ 14 Abs. 5 und 6, 19 MarkenG.

 

Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung solle bis zum 17.08.2016 abgegeben werden. Ferner werde der Abgemahnte aufgefordert, bis zum 24.08.2016 unter Vorlage von Belegen Auskunft zu erteilen über

 

– Herkunft und Menge der unter gegenständlichem Zeichen (aus)gelieferten Waren,

 

– Einkaufs- und Verkaufszeiten sowie die Einkaufs- und Verkaufspreise dieser Waren,

 

– Art und Umfang der getätigten Werbung.

 

Durch sein rechtswidriges Verhalten habe sich Herr Theuretzbacher veranlasst gesehen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die durch die Einschaltung entstandenen Rechtsanwaltskosten, die nach einem Gegenstandswert von 50.000 € berechnet worden seien und 1.531,90 € betragen würden, seien von dem Abgemahnten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu erstatten. Die Zahlungsfrist würde am 24.08.2016 enden.

Abmahnung Alfred Theuretzbacher

wegen Markenrechtsverletzung Marke „TWISTER“

vertreten durch Rechtsanwälte Lintl Renger

Stand: 08/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.