Gegenstand der Abmahnung

Am 18.08.2016 hat die HSV Fußball AG durch die Rechtsanwälte ALP, Albrecht Legal Partner, Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg eine Abmahnung aussprechen lassen.

 

Weiterverkauf von Bundesligatickets – Abmahnung HSV Fußball AG

Dem Abgemahnten wird geschrieben, dass er bei der Abmahnerin Eintrittskarten für Spiele der Fußballbundesliga-Lizenzmannschaft des HSV erworben habe. Ausweislich der AGB der HSV Fußball AG sowie ausweislich der Aufdrucke auf den Tickets bestehe eine Berechtigung für Besuche von Spielen nur, wenn der Besucher einen Veranstaltungsvertrag mit seiner Mandantin abgeschlossen habe oder in einen solchen Vertrag wirksam eingetreten sei, so Rechtsanwalt Dr. Olrik von der Wense, der sachbearbeitende Rechtsanwalt.

 

Letzteres sei insbesondere ausgeschlossen, wenn Tickets mit Gewinnerzielungsabsicht, im Internet, gewerblich oder kommerziell oder bei der Veräußerung im Rahmen von nicht autorisierten Auktionen (insbesondere im Internet) selbst oder durch Dritte oder bei Veräußerung ohne ausdrücklichen Hinweis auf die AGB weitergegeben werden würden. Zudem sei es nach den AGB untersagt, die im Bestellprozess ausgewiesene Höchstbestellmenge zu überschreiten.

 

Wie die HSV Fußball AG habe feststellen müssen, seien von dem Abgemahnten bei seiner Mandantin erworbene Eintrittskarten mit einem unzulässigen Gewinnaufschlag weiterveräußert worden im Rahmen von Internetauktionen bei eBay. Die von dem Abgemahnten angebotenen Tickets würden aus diesem Grund nicht zum Besuch der Veranstaltungen berechtigen. Etwaige Käufer würden mithin über die Wertlosigkeit der Tickets getäuscht. Auf die strafrechtliche Relevanz dieses Vorgehens werde der Abgemahnte hingewiesen.

 

Durch den Abschluss des Veranstaltungsvertrages, bei dem der Abgemahnte die AGB der HSV Fußball AG akzeptiert habe, habe er zudem zugesichert, nicht gegen die oben genannten Verbote zu verstoßen.

 

Der Verkauf von Eintrittskarten auf dem Zweitmarkt verletze die Interessen der Fans und der Abmahnerin in erheblichem Maße. Dies nicht nur, weil hierdurch das Sicherheitskonzept der HSV Fußball AG unterlaufen werde, sondern auch weil durch den Weiterverkauf der Karten das soziale Preisgefüge der Ticketpreise gefährdet werde.

 

Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz

Der Abgemahnte werde aufgefordert, binnen einer Woche nach Zugang des Schreibens eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und den rechtswidrigen Verkauf bzw. das Anbieten der Tickets ab sofort zu unterlassen. Ebenfalls binnen dieser Wochenfrist solle er den Namen und die Anschrift der Empfänger sämtlicher Tickets mitteilen.

 

Gleichzeitig werde er aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen eine durch die Verletzung der AGB verwirkte und von der HSV Fußball AG nach billigem Ermessen festgesetzte Vertragsstrafe von 500,00 € zu zahlen. Aufgrund der Rechtsverletzung habe er auch die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwälte ALP Albrecht Legal Partner dem HSV zu erstatten. Diese würden 300,00 € betragen und seien ebenfalls binnen zwei Wochen ab Zugang des Schreibens zahlbar.

Abmahnung HSV Fußball AG

wegen Weiterverkauf von Tickets mit unzulässigem Gewinnaufschlag

vertreten durch Rechtsanwälte ALP Albrecht Legal Partner

Stand: 08/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.