Gegenstand der Abmahnung

Am 11.07.2016 hat Rechtsanwalt Volker Fehrensen, Wilhelm-Weber-Straße 39, 37073 Göttingen im Auftrag von Frau Andrea Wüstefeld eine Abmahnung aussprechen lassen. Gegenstand seiner Beauftragung seien Wettbewerbsansprüche / Unterlassungsansprüche seiner Mandantin gegenüber dem Abgemahnten.

 

Konkretes Wettbewerbsverhältnis zwischen Frau Andrea Wüstefeld und dem Abgemahnten

Rechtsanwalt Fehrensen führt aus, dass seine Mandantin als Internethändlerin im Bereich „Lederwaren“ tätig sei. Dies könne der Abgemahnte leicht durch Eingabe bei Google überprüfen. Sie stünde daher also zu dem Abgemahnten im direkten Wettbewerb. Sie sei in gleicher Branche tätig, sei es im Bereich Lederwaren, sei es im Bereich Sportsausrüstung, sei es im Bereich Elektrik-Zubehör. Es gebe sogar eine direkte Überlagerung des Warenangebotes (gleiche Warenart, Warenidentität). Der Bevollmächtigte gehe davon aus, dass dem Abgemahnten die Angebote der Frau Andrea Wüstefeld bekannt seien.

 

Ungenaue Angabe der Versanddauer als Abmahngrund

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass die Abmahnerin davon Kenntnis erlangt habe, dass der Abgemahnte auf der Internetplattform www.amazon.de einen Händlershop betreibe und sich dort wettbewerbswidrig verhalte. So würde er in einem Amazon-Angebot unter „Versandkosten“ mehrfach die Angaben „Voraussichtliche Versanddauer 1-3 Tage“ bzw. „Voraussichtliche Versanddauer 3-5 Tage“ für Österreich machen. Diese Versanddauerbestimmungen seien gemäß § 308 Nr. 1 BGB unwirksam. Mit der Angabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Tage“ behalte sich nämlich der Verwender eine nicht hinreichend bestimmte Frist für die Erbringung der Leistung vor. Damit wiederum würden, was die gesetzliche Vorschrift verhindern wolle, die dem Kunden im Falle einer Fristüberschreitung zustehenden Rechte, vor allem die Rechte aus §§ 281, 323 und 280 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 286 BGB ausgehöhlt. Da es sich hierbei um einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel zum Schutz der Verbraucher handele, liege eine Unterlauterkeit nach § 4 Nr. 11 UWG und damit einen Wettbewerbsverstoß dar (Hinweis: § 4 Nr. 11 UWG wurde bereits im Dezember 2015 von den Vorschriften des § 3a UWG abgelöst).

 

Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Schadensersatz

Der Abgemahnte werde aufgefordert, „es ab sofort zu unterlassen, beim Vertrieb von Lederwaren über „Amazon.de“ gegenüber Endverbrauchern die Angabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Tage“ zu verwenden.“ Bis zum 21.07.2016 solle er eine entsprechende vertragsstrafebewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben und bis zum 30.07.2016 die Rechtsanwaltsgebühren des Rechtsanwalts Fehrensen nach einem Gegenstandswert von 15.000 EUR erstatten. Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 1.029,35 EUR.

Abmahnung Andrea Wüstefeld

wegen Wettbewerbsverstoß, ungenaue Angabe Versanddauer

vertreten durch Rechtsanwalt Volker Fehrensen

Stand: 07/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.