Gegenstand der Abmahnung
Eine Abmahnung von Herrn Andreas Besel durch Rechtsanwalt Jochen Jüngst vom 23.06.2015 wurde mir vorgelegt. In diesem Abmahnschreiben wird ausgeführt, dass der Abmahner über seinen Online-Shop u.a. Textilien, nämlich Kapuzenjacken, Sweatshirts, T-Shirts und weitere Produkte vertreibe. Der Abgemahnte biete in seinem eBay-Shop ebenfalls Textilien an und sei damit ein Mitbewerber von Andreas Besel. Dieser habe bei der Überprüfung des Shops des Abgemahnten einige Rechtsverstöße festgestellt.
Abmahngrund Muster-Widerrufsformular
Rechtsanwalt Jochen Jüngst erwähnt positiv, dass der Abgemahnte in seinem eBay-Shop zwar eine zutreffende Widerrufsbelehrung verwenden und auf das beigefügte Muster-Widerrufsformular verweise, allerdings moniert er, dass dieses Muster-Widerrufsformular tatsächlich nicht in dem Shop vorhanden bzw. abrufbar sei. Die bloße Information über ein Muster-Widerrufsformular, das jedoch nicht von dem Abgemahnten bereitgestellt wird, genüge den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Seit dem 13.06.2014 muss gemäß Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 8 EGBGB jeder Händler über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die von ihm veräußerten Waren informieren. Laut dem Rechtsanwalt des Abmahners, dem Kollegen Jochen Jüngst, genüge insoweit ein Hinweis wie: „Bei allen Waren aus unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte.“ Ein solcher bzw. ein ähnlicher Hinweis zum Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts finde sich in dem eBay-Shop des Abgemahnten jedoch nicht.
Gemäß Art. 246c EGBGB müssen Händler bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr Verbraucher u.a. unterrichten über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, darüber, ob der Vertragstext gespeichert wird und darüber, wie Eingabefehler berichtigt und korrigiert werden können. Auch diesen Verpflichtungen komme der Abgemahnte nicht nach, so Rechtsanwalt Jochen Jüngst im Auftrag von Herrn Andreas Besel weiter.
Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung
Sodann wird der Abgemahnte in dem Abmahnschreiben aufgefordert, bis zum 30.06.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Kosten werden weder mit dem Abmahnschreiben noch mit der als Muster in der Anlage beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung geltend gemacht.
Zum Schluss ergeht noch der Hinweis des Rechtsanwalts des Abmahners, dass nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung das ansonsten unumgängliche gerichtliche Verfahren vermieden werde.
Abmahnung Andreas Besel
wegen fehlendem Muster-Widerrufsformulars, keine Information über Mängelhaftungsrecht, Art der Speicherung des Vertragstextes, Vermeidung von Eingabefehlern und technische Schritte, die zum Vertragsschluss führen
vertreten durch Rechtsanwalt Jochen Jüngst
Stand: 06/2015
Das ist jetzt das Wichtigste:
- Ruhe bewahren! Fristen beachten!
- Nichts zahlen – nichts unterschreiben!
- Kostenlose Erstberatung nutzen!
Handeln Sie jetzt!
1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.