Gegenstand der Abmahnung

Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Hager Hülsen, Ringstraße 1, 63897 Miltenberg im Auftrag von Herrn Andreas Görig vom 22.07.2015 habe ich vorliegen.

 

Mit diesem Schreiben teilt Rechtsanwalt Andreas Hager, der Unterzeichner, mit, dass sein Mandant den eBay-Shop maurice-underwear betreibe und dort Bekleidungsartikel verkaufe, so z.B. Herrenunterwäsche, Socken, Bademode etc.. Der Abgemahnte biete unter seinem Verkäuferkonto auf der Handelsplattform eBay u.a. auch Produkte an, wie sie in gleicher Weise oder ähnlich im Sortiment des eBay-Shops von Herrn Andreas Görig zum Verkauf stehen würden. Ein entsprechendes Angebot sei beweissicher dokumentiert worden.

 

Abmahnung von Andreas Görig erhalten?

Es wird u.a. moniert, dass der Abgemahnte statt einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung nach derzeitiger Gesetzeslage lediglich kurze Hinweise vorhalte. Darüber hinaus würde der Abgemahnte widersprüchliche Angaben zur Fristdauer machen und damit gegen Art. 246 a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EGBGB verstoßen.

 

Nach dieser Vorschrift müsse der Abgemahnte klar und verständlich über Fristen für die Ausübung des Widerrufsrechts informieren. Bereits diese Unklarheit könne den Verbraucher davon abhalten, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und stelle einen Wettbewerbsverstoß dar.

 

Es fehle eine gesetzeskonforme Belehrung, dass nach § 355 Abs. 1 BGB der Widerruf durch eindeutige Erklärung gegenüber dem Abgemahnten zu erfolgen habe und zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genüge. Außerdem belehre der Abgemahnten nicht darüber, dass die Widerrufsfrist ab dem Tag läuft, an dem der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer sei, die Waren in Besitz genommen habe. Überdies fehle eine Belehrung über die Widerrufsfolgen, insbesondere darüber, dass empfangene Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurück zu gewähren seien. Somit verstoße der Abgemahnte gegen Marktverhaltensregeln. Außerdem sei der Abgemahnte verpflichtet, dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular vor Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen, was dieser ebenfalls nicht tue.

 

Darüber hinaus würde der Abgemahnte wie folgt widersprüchlich darüber informieren, wer die Kosten der Rücksendung nach Ausübung des Widerrufsrechts zu tragen habe:

 

„Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren“

 

„Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von EUR,- übersteigt, bei Bestellungen unter EUR 40 tragen Sie das Rücksendeporto.“

 

Der oben bezeichnete Artikel würde genau 40 EUR betragen. Diese Variante sei bei der Belehrung des Abgemahnten nicht berücksichtigt, so die Rechtsanwälte Hager Hülsen. Außerdem könne der Verbraucher auch mehrere Stücke dieses Artikel kaufen, wodurch der Kaufpreis in jedem Fall über 40,-€ liege.

 

Durch die widersprüchlichen Angaben sei für den Verbraucher nicht klar ersichtlich i.S.v. Artikel 246 a § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EGBGB, ob er die Kosten der Rücksendung zu tragen habe, wenn er den Kauf widerrufe und der Gesamtpreis 40 € oder mehr betrage. Diese widersprüchlichen Angaben seien geeignet, den Verbraucher von der Ausübung des Widerrufsrechts abzuhalten und stelle einen Wettbewerbsverstoß dar.

 

Außerdem lässt Herr Andreas Görig mitteilen, dass der Abgemahnte nicht seinen Informationspflichten bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr gem. Art. 246 c EGBGB nicht nachkomme. Hierzu gehöre u.a. die Information über die Vertragstextspeicherung und die Aufklärung des Verbrauchers über die Gewährleistungsrechte.

 

Da der Abmahner mit dem Abgemahnten in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis durch den Verkauf von Bekleidungsartikeln stehe, sei dieser aktivlegitimiert zur Geltendmachung von Wettbewerbsverletzungen.

 

Der Abgemahnte soll bis zum 31.07.2015 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und bis zum 07.08.2015 die Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 984,60 EUR netto nach einem Gegenstandswert von 20.000 € zahlen.

Abmahnung Andreas Görig

wegen Wettbewerbsverstößen (Widerrufsbelehrung u.a.)

vertreten durch Rechtsanwälte Hager Hülsen

Stand: 07/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.