Gegenstand der Abmahnung

Mucola GmbH Abmahnung erhalten? Mir liegt eine wettbewersrechtliche Abmahnung der Mucola GmbH aus Salzhemmendorf durch Rechtsanwalt Andreas Opitz aus Alfeld vom 21.11.2014 vor. Die Mucola GmbH handelt u.a. auf Mucola.de mit Spielwaren und Spielzeugautos sowie anderen Spielgeräten. Der Abgemahnte bot auf dem Portal eBay ebenfalls ein Spielzeugauto zum Verkauf an. Innerhalb seines Angebotes wirbt der Abgemahnte mit dem Hinweis „CE-geprüft“. Dies beanstandet Rechtsanwalt Opitz und geht von einem wettbewerbsrechtlichen Verstoß aus. Er fordert im Auftrag der Mucola GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 28.11.2014.

 

Mucola GmbH Abmahnung vertreten durch Andreas Opitz Rechtsanwalt was tun?

 

Das Schreiben erstreckt sich auf 2 Seiten. Sodann ist eine Vollmacht, datiert auf den 21.11.2014 sowie eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, worin der Abgemahnte sich u.a. zur Zahlung der Rechtsanwaltsgebühren verfplichten soll. Rechtsanwalt Andreas Opitz legt für seine Gebühren in der Abmahnung einen Gegenstandswert von 4.000,00 € zugrunde. Die Rechtsanwaltsgebühren belaufen sich somit auf 347,60 € inkl. Auslagenpauschale.

 

Abmahnung CE-geprüft

 

Leider finden sich auch heute noch zahlreiche CE-geprüft Hinweise auf vielen Webseiten oder ebay-Angeboten wieder. Bei der CE-Kennzeichnung handelt es sich um eine Konformitätserklärung des Herstellers. Durch Verwendung des CE-Kennzeichens wird bestätigt, dass das Produkt mit den jeweilig entsprechenden EG-Richtlinien konform ist. Die CE-Angabe stellt somit keine Prüfung dar, dass CE-Zeichen ist somit auch kein Prüfzeichen. Es kommt hinzu, dass es gemäß § 6 Abs. 1 GPSG unzulässig ist, ein CE-Kennzeichen an Produkten anzubringen, bei denen es nicht vorgeschrieben ist. Der Abgemahnte bewirbt sein Produkt mit dem Hinweis „CE-geprüft“. Eine Prüfung hat jedoch gar nicht stattgefunden mit der Folge, dass der Hinweis Irreführend und damit wettbewerbswidrig ist.

 

Update 20.1.2015: Weitere Abmahnung der Mucola GmbH vom 16.1.2015 wegen CE-grprüft, Frist Unterlassungserklärung 23.1.2015, 4.000 EUR Streitwert, also 347,60 EUR Kosten. Frist zur Zahlung 30.1.2015.

 

Rechtsanwalt Andreas Opitz – Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und WEG-Recht

 

Sehr oft wundern sich Abgemahnte darüber, warum ein fachfremder Rechtsanwalt auf einmal eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ausspricht. Nun ja, so schwer ist der vorliegende Verstoß nun wirklich nicht zu erkennen. Rechtsanwalt Andreas Opitz ist nämlich Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Miet- und WEG-Recht. Im Internet ist er unter www.ra-opitz.de zu finden.  Weitere Abmahnungen anderer Auftraggeber sind mir bisher nicht bekannt.

 

Hilfe bei Abmahnung Mucola GmbH durch Rechtsanwalt Andreas Opitz

 

Auch Sie haben eine Abmahnung der Mucola GmbH vertreten durch Rechtsanwalt Andreas Opitz im Briefkasten gefunden?

Abmahner: Mucola GmbH Abmahnung

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwalt Andreas Opitz

Gegenstand der Abmahnung: Hinweis „CE-geprüft“

Stand: 11/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.