Gegenstand der Abmahnung

Mir liegt eine Abmahnung der ANKA Rechtsanwälte, Kaninenberghöhe 50, 45136 Essen vor, die diese im Auftrag der Firma PB-ViGoods GmbH am 30.3.2017 ausgesprochen haben. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt Alexander Hufendiek. Dieser teilt mit, dass seine Mandantin wie der Abgemahnte e-Zigaretten und Liquids vornehmlich über die Plattform ebay.de vertreibe.

 

Verkauf unzulässiger Produkte als Abmahngrund

Durch einen Testkauf habe die Abmahnerin feststellen müssen, dass der Abgemahnte das Produkt „Wismec Reux Atomizer“ verkaufen würde. Dieser Verkauf dieses Produktes sei unzulässig. Rechtsanwalt Hufendiek moniert, dass die Wartefrist gem. § 24 Abs. 3 TabV nicht eingehalten worden sei. Das Produkt sei nach dem 21.11.2016 auf den Markt gelangt. Insoweit könne die sechsmonatige Frist gem. § 24 Abs. 3 TabV von dem Abgemahnten nicht eingehalten worden sei, wenn dieser das Produkt überhaupt registriert habe. Diese Vorschrift diene dem Schutz der Gesundheit von Verbrauchern. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift sei gem. § 3a UWG i.V.m. § 24 Tabakerzeugnisverordnung unlauter.

 

Des Weiteren sei nicht ersichtlich, von wem das Produkt in die EU eingeführt worden sei und wer dafür verantwortlich zeichne. Der Beipackzettel enthalte nicht die erforderlichen Angaben gemäß § 26 Abs. 1 TabakerzV.

 

Auch eine Altersverifikation erfolge nicht. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, die Produkte nicht nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu versenden. § 10 i.V.m. § 1 Abs. 4 JSchG schreibe vor, dass ein Versandhandel nur dann zulässig sei, wenn sichergestellt sei, dass kein Versand an Kinder oder Jugendliche erfolge. Um dies sicherzustellen habe eine sog. Doppelauthentifizierung zu erfolgen, der er nicht nachkomme. Der Abgemahnte versende die Produkte ohne Altersverifikation, wodurch er sich einen enormen wirtschaftlichen Vorteil auf Kosten der Wettbewerber und des Jugendschutzes verschaffe, da er erhebliche Versandkosten spare.

 

Der Abgemahnte solle Verständnis dafür haben, dass die PB-ViGoods GmbH nicht bereit sei, dieses Vorgehen hinzunehmen. Auch im Interesse sämtlicher Verbraucher und auch Händler, die e-Zigaretten und Zubehör verkaufen würden, könne ein solches Handeln nicht toleriert werden. Der Empfänger des Abmahnschreibens der ANKA Rechtsanwälte werde aufgefordert, bis zum 6.4.2017 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus habe die Rechtsanwaltskosten i.H.v. 1.863,40 € nach einem Gegenstandswert von 90.000 € bis zum 13.4.2017 zu zahlen.

Abmahnung PB-ViGoods GmbH

wegen Verkauf unzulässiger Produkte

vertreten durch ANKA Rechtsanwälte

Stand: 03/2017

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.