Gegenstand der Abmahnung

Abmahnung Anke Merkens vertreten durch die Rechtsanwälte v. Ketelhodt & Steen erhalten? Mir liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung betreffend den Verkauf von Kopfbedeckungen, insbesondere Mützen, der Frau Anke Merkens, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „Der Clou Sport- und Freizeitartikel“ aus Laboe durch die v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte aus Schönberg / Holstein vom 01.12.2014 vor.

 

Die Abmahnung von Frau Anke Merkens

 

Frau Anke Merkens hat die Abmahnung durch die Rechtsanwälte v. Ketelhodt & Steen aussprechen lassen, weil der Abgemahnte eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet und auch das Muster-Widerrufsformular fehlt. Diese beiden Punkte sind dezeit der Abmahnklassiker schlecht hin. Auch andere mahnen dies ab. Die Abmahnung von Frau Anke Merkens ist 4 Seiten lang. Auf der 5. Seite ist eine Kostennote beigefügt, mit den Seite 6 und 7 wird eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung übersandt.

 

Die Unterlassungserklärung

 

In der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung soll sich der Abgemahnte verpflichten,

 

1.) es bei Meidung einer für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe, deren Höhe in das billige Ermessen von Frau Anke Merkens gestellt wird, im Streitfall aber vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, zu unterlassen, Verbrauchern im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken Kopfbedeckungen im Wege des Fernabsatzes anzubieten,

 

a.) und dabei in der Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß §§ 312c Abs. 1, 312d, 355 ff. BGB in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB die folgenden Formulierungen zu verwenden:

 

„Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.“

 

„Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.“

 

b.) ohne in der gesetzlichen Widerrufsbelehrung gemäß §§ 312c Abs. 1, 312d, 355 ff. BGB  in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB – soweit vorhanden – eine Telefonnummer für die Ausübung des Widerrufsrechts anzugeben und darüber zu informieren, dass der $Unternehmer für die Rückzahlung dasselbe Zahlungsmittel verwenden muss, das der Verbraucher bei der Zahlung benutzt hat, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden und dem Verbraucher entstehen durch die Vereinbarung keine Kosten.

 

c.) ohne den Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung über das gesetzliche Muster-Widerrufsformular gemäß Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Nr. 1 EGBGB und das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für die Waren zu informieren.

 

Kosten der Anke Merkens Abmahnung

 

Es werden von den Rechtsanwälten v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 15.000 EUR geltend gemacht. Die Gesamtforderung beträgt 865 EUR netto inkl. Auslagenpauschale. Schadensersatz wird nicht gefordert. Der angesetzte Gegenstandswert mag auf den ersten Blick hoch erscheinen, jedoch ist dieser Wert im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nicht unüblich. Über die Abmahnkosten sollte aber in jedem Falle mit der Gegenseite verhandelt werden. Teilweise werden nämlich von Gerichten weitaus niedrigere Gegenstandswerte angesetzt.

 

Die Vertreter: v. Ketelhodt & Steen Rechtsanwälte

 

Der Bevollmächtigte von Frau Anke Merkens in der vorliegenden Angelegenheit ist Rechtsanwalt Carsten-Helmut Steen (Datum der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft laut Rechtsanwaltsregister: 15.10.2003), Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Aus dem Briefkopf und der Internetpräsenz unter www.kst-recht.de geht hervor, dass in der Sozietät ein weiterer Rechtsanwalt tätig ist und zwar Christian-Ulrich Frhr. v. Ketelhodt (Datum der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft laut Rechtsanwaltsregister: 18.12.2002), Fachanwalt für Familienrecht.

Abmahner: Anke Merkens

Vertreter des Abmahners: Rechtsanwälte v. Ketelhodt & Steen

Gegenstand der Abmahnung: fehlerhafte Widerrufsbelehrung

Stand: 12/2014

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.