Gegenstand der Abmahnung

Mit Schreiben vom 29.02.2016 hat die Anwaltskanzlei Hild & Kollegen, Konrad-Adenauer-Allee 55, 86150 Augsburg im Auftrag von Frau Annette Gauerke eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesprochen. Sachbearbeiter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht sowie für Gewerblichen Rechtsschutz Hagen Hild. Dieser teilt dem Abgemahnten mit, dass der Abmahnung folgender Sachverhalt zu Grunde liegen würde:

 

Frau Annette Gauerke habe seit vielen Jahrzehnten Erfahrung in der Hundehaltung. Während dieser Zeit habe diese zusammen mit ihrem Mann ein Futterunternehmen aufgebaut, insbesondere für spezielles und hochwertiges Hunde- und Pferdefutter. Auf seine Mandantin würden hierbei zahlreiche neue und weltweit einzigartige Rezepturen für Hundefutter zurückgehen, so Rechtsanwalt Hild.

 

Details zur Abmahnung von Frau Annette Gauerke

Daneben habe seine Mandantin zur Bewerbung von eigenen Produkten eine Vielzahl hochwertiger und prägnanter Fotografien gefertigt sowie außergewöhnliche und hochwertige Designs für Produktverpackungen entwickelt.

 

Nunmehr habe Frau Gauerke feststellen müssen, dass der Abgemahnte auf seiner Internetseite mehrere Fotografien und Grafiken von ihr ohne deren Einwilligung verwenden würde. Bei den streitgegenständlichen Fotografien und der streitgegenständlichen Grafik würde auch keine Urhebernennung erfolgen. Als Urheberin habe die Abmahnerin originär die ausschließlichen Nutzungsrechte inne, so Rechtsanwalt Hild weiter.

 

Aufgrund des vorab geschilderten Sachverhalts sei eine Verletzung des Urheberrechts seiner Mandantin eingetreten.

 

Bevor die Rechtsanwälte Hild und Kollegen gerichtliche Maßnahmen zur Durchsetzung und Sicherstellung der Rechte ihrer Mandantin veranlassen würden, würden diese dem Abgemahnten hiermit die Gelegenheit geben, die bestehende Rechtsverletzung unverzüglich zu beseitigen und die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auszuräumen. Dem Eingang dieser Erklärung werde bis zum Montag, dem 07.03.2016, 12 Uhr entgegen gesehen.

 

Darüber hinaus sei der Abgemahnte verpflichtet, die durch die Inanspruchnahme der Rechtsanwälte entstandenen Kosten zu zahlen. Es werde ein Streitwert pro verwendetem Bild von 6.000 EUR zu Grunde gelegt. Da davon auszugehen sei, dass der Abgemahnte insgesamt 5 verschiedene Fotografien der Abmahnerin verwendet habe, sei insofern eine Streitwertaddition vorzunehmen, weswegen ein Gesamtstreitwert in Höhe von 30.000 EUR der streitgegenständlichen Unterlassungsansprüche für die vorliegende Sach- und Rechtslage mehr als angemessen sei. Es sei darauf hinzuweisen, dass sich die Kosten aus dem Gesamtstreitwert von 30.000 EUR ausschließlich auf den Unterlassungstreitwert beziehen würden. Dieser sei um den Streitwert für Auskunftsansprüche und Schadensersatzansprüche zu erhöhen und könne daher derzeit nicht berechnet werden. Nach Erteilung der Auskünfte und Berechnung des Schadensersatzes sei der Streitwert daher nochmals zu korrigieren. Zur Zahlung des Betrages (1.358,86 EUR) und zur Auskunftserteilung über Art und Umfang der Nutzung werde eine Frist bis zum 14.03.2016 gesetzt.

Abmahnung Annette Gauerke

wegen Urheberrechtsverletzung Lichtbild und Grafik

vertreten durch Rechtsanwälte Hild und Kollegen

Stand: 02/2016

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.