Gegenstand der Abmahnung

Am 21.1.2019 haben die RST Richter Shafaei Tyarks Rechtsanwälte, Jarrestraße 2, 22303 Hamburg im Auftrag der Firma Anton Schmitter e.K. eine Abmahnung ausgesprochen. Hintergrund sei die fehlerhafte Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels durch Angabe eines falschen Grundpreises.

 

Fehlerhafte Grundpreisangabe führt zu Abmahnung

Der Sachbearbeiter des mir vorliegenden Abmahnschreibens, Rechtsanwalt Patrick Richter, teilt mit, dass die Werbung des Abgemahnten wettbewerbswidrig sei, da er entgegen § 2 Abs. 1 PAngV nicht in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis der Fertigpackung auch zu den zutreffenden Grundpreis angeben würde.

 

Die beworbene Fertigpackung enthalte Nahrungsergänzungsmittel in Pulverform.

 

Nach der Fertigpackungsverordnung ergebe sich hieraus die zwingende Verpflichtung, die Fertigpackung nach Gewicht zu kennzeichnen und die Verpflichtung in der Werbung für die Fertigpackung auch den Grundpreis für das Produkt anzugeben.

 

Der Empfänger des Abmahnschreibens sei verpflichtet, die beanstandete Werbung in der vorliegenden Form zu unterlassen. Diese Verpflichtung könne von der Anton Schmitter e.K. geltend gemacht werden, da diese mit ihm in einem Wettbewerbsverhältnis stehe.

 

Rechtsanwalt Richter teilt mit, dass sollte eine ausreichende strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht bis zum 28.1.2019 bei den RST Richter Shafaei Tyarks Rechtsanwälten eingegangen sein, er den Unterlassungsanspruch seiner Auftraggeberin sofort gerichtlich geltend machen würde.

 

Der Wettbewerbsverstoß habe darüber hinaus die Konsequenz, dass der Abgemahnte der Abmahnerin die durch die Einschaltung der Bevollmächtigten entstandenen Kosten zu erstatten habe. Diese würden nach einem Gegenstandswert von 10.000 € geltend gemacht werden, sich auf 887,03 € summieren und bis zum 4.2.2019 zahlbar sein.

Abmahnung Anton Schmitter e.K.

wegen fehlerhafter Grundpreisangabe

vertreten durch RST Richter Shafaei Tyarks Rechtsanwälte

Stand: 01/2019

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.