Ich hatte bereits hier darüber berichtet, dass jeder Profilbetreiber bei anwalt.de eine eigene Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO vorhalten muss. Andernfalls droht eine Abmahnung.
Datenschutzerklärung anwalt.de Profil
Das Portal anwalt.de hat inzwischen die Möglichkeit geschaffen, eine eigene Datenschutzerklärung direkt im anwalt.de Profil zu hinterlegen. Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt sollte also eine eigene Datenschutzerklärung hinterlegen, um die Verpflichtungen aus Art. 13 DSGVO zu erfüllen.
Ich habe mir die Profile zahlreicher Kolleginnen und Kollegen angesehen und festgestellt, dass sehr oft gar keine Datenschutzerklärung vorgehalten wird. Das sollte nicht so sein.
Sofern Sie eine aktuelle auf Sie angepasste Datenschutzerklärung benötigen können Sie mich gerne kontaktieren.
aktuelles Impressum vorhalten
Es sollte für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt selbstverständlich sein, dass ein aktuelles, vollständiges Impressum vorgehalten wird.
Hinweise zur OS-Plattform dürfen z.B. seit dem 20.07.2025 nicht mehr vorhanden sein. Trotzdem finden sich die veralteten Hinweise leider noch in zahlreichen Profilen vieler Kolleginnen und Kollegen.
Wenn Sie wissen möchten welche Angaben in Ihr Impressum gehören, dann können Sie mich gerne kontaktieren.
Was sollten alle anwalt.de Nutzer jetzt tun?
Jeder Anwältin und jedem Anwalt rate ich, neben einem aktuellen, vollständigen Impressum auch eine eigene Datenschutzerklärung im anwalt.de Profil zu hinterlegen.
Andernfalls riskieren Sie eine Abmahnung.
Sie wurden bereits abgemahnt? Dann kontaktieren Sie mich jetzt am besten sofort.
Abmahnschutz: Nutzen auch Sie das Rundum-Sorglos-Paket, weil es die sichere Art zu handeln ist!
Dauerhafte anwaltliche Haftungsübernahme**: Ihr Risikoschutz
Machen Sie keine Experimente, wenn es um den Schutz Ihres Onlinehandels – Ihrer Existenz – geht!