Gegenstand der Abmahnung
Frau Eva Kiss – Apollo Dienstleistungen – hat mit Schreiben vom 06.11.2015 durch Rechtsanwalt Dr. Norbert U. Klingel, Seeberg 40, 14532 Kleinmachnow eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung gegenüber einem Mitbewerber aussprechen lassen.
In dem mir vorliegenden Schreiben wird der Abgemahnte zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung der als Anlage dem Schreiben im Entwurf beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wofür der unterzeichnende Rechtsanwalt Dr. Klingel laut Aussage in seinem Schreiben pflichtgemäß eine Frist bis zum 18.11.2015 setzen müsse.
Zur Erläuterung führe er aus, dass Anlass der Geltendmachung eines auf §§ 5 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb; 5a Telemediengesetz beruhenden wettbewerbsrechtlichen Anspruch ein Inserat des Abgemahnten auf eBay-Kleinanzeigen sei.
Bei diesem Artikel würde der Abgemahnte das Impressum wie folgt verwenden:
„Fa. XXX
E-Mail-Adresse
Mobilnummer“
Frau Eva Kiss lässt ausführen, dass die Impressumspflicht im Rundfunkstaatsvertrag und in § 5 des Telemediengesetzes geregelt sei. Es werden sodann die entsprechenden Rechtstexte im Abmahnschreiben zitiert.
Hilfe bei Abmahnung von Eva Kiss – Apollo Dienstleistungen
Rechtsanwalt Dr. Norbert Klingel moniert, dass der Abgemahnte mit seiner Anzeige nicht die gesetzlichen Anforderungen erfülle. Er habe den Abgemahnten daher im Auftrag der Abmahnerin aufzufordern, ab sofort sein wettbewerbswidriges Verhalten einzustellen. Mit der Abgabe der als Anlage beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärung in Verbindung mit einem Vertragsstrafeversprechen, deren Abschluss die Firma Apollo Dienstleistungen, vertreten durch die Inhaberin Eva Kiss, empfehle, würden Rechtsschutzbedürfnis und Wiederholungsgefahr für die Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegfallen, wenn der Abgemahnte seine Unterlassungsverpflichtung einhalten würde.
Sollte der Abgemahnte dagegen nicht bereit sein, die vorbereitete Erklärung wie beigefügt abzugeben, habe dieser ohne weitere Mahnung mit der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen und dem Entstehen eines erheblichen vermeidbaren Kostenrisikos zu rechnen. Gleichzeitig werde der Empfänger des Abmahnschreibens zur Begleichung der Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme aufgefordert. Die Kosten werden nach einem Streitwert von 2.500 EUR in Ansatz gebracht und summieren sich auf 334,75 EUR brutto. Der Betrag sei ohne Abzüge bis zum 18.11.2015 zahlbar, so Rechtsanwalt Dr. Norbert U. Klingel.
Abmahnung Eva Kiss – Apollo Dienstleistungen
wegen fehlerhaftem Impressum
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Norbert U. Klingel
Stand: 11/2015
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1. Komplette Abmahnung übermitteln
Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.
Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.
2. Ich prüfe Ihre Abmahnung
Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten.
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Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?
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Ist die Abmahnung berechtigt?
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Wird eventuell zu viel gefordert?
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Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?
3. Gratis Erstberatung erhalten
Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.
Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden.
4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden
Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.
Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).
Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.