Gegenstand der Abmahnung

Ich habe eine Abmahnung vom 08.10.2015 vorliegen, mit der Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch im Auftrag des Fotografen Arne Müseler Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend macht, die in einer Urheberrechtsverletzung an einem Foto begründet liegen sollen.

 

Der Abmahner habe kürzlich in Erfahrung gebracht, dass eines seiner Fotos ohne Nennung seines Namens auf der Internetpräsenz des Abgemahnten öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Dieser Internetseite sowie Informationen einschlägiger Suchmaschinen könne entnommen werden, dass das Foto zumindest seit August 2015 Verwendung finden würde, so Rechtsanwalt Rentzsch. Der Abmahner teilt mit, dass diese ungenehmigte Nutzung ihre Rechte verletze, da er Urheber des streitgegenständlichen Fotos sei.

 

Abmahnung Fotograf Arne Müseler

Rechtsanwalt Rentzsch weist darauf hin, dass eine Nutzung des Fotos des Fotografen Arne Müseler ausschließlich im Rahmen der „Creative Commons – Lizenz Namensnennung 3.0“ (Weitergabe unter gleichen Bedingungen) erfolgen würde. Da dieses vorliegend nicht der Fall gewesen sei, stehe dem Abmahner gegenüber dem Abgemahnten zunächst ein Unterlassungsanspruch zu, der sich aus § 97 Abs. 1 UrhG ergebe.

 

Darüber hinaus ergeht der Hinweis von dem Unterzeichner des Abmahnschreibens, dass der Abmahner dem Abgemahnten die Nutzung seines Werkes aus §§ 13, 16, 19 a UrhG verbieten könne.

 

Der geforderte Schadensersatz

Auch zum Ersatz des dem Abmahner durch die unbefugte Nutzung seines Fotos entstandenen Schadens sei der Abgemahnte verpflichtet. Der Schaden werde im Wege der Lizenzanalogie unter Zugrundelegung der durch die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) festgesetzten Bildhonorare mit 300 EUR beziffert. Die Kosten für die Inanspruchnahme von Rechtsanwalt Rentzsch müsse der Abgemahnte gem. § 97 a Abs. 3 S. 1 UrhG habe der Abgemahnte ebenfalls zu tragen. Berechnet werden diese nach einem Gegenstandswert von 6.000 EUR und betragen 571,44 EUR brutto. Der Abgemahnte wird aufgefordert, das Foto unverzüglich von seiner Internetpräsenz zu entfernen bzw. den Namen des Rechteinhabers in der von diesem festgelegten Weise anzugeben und bis zum 15.10.2015 eine geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Der Schadensersatzbetrag in Höhe von insgesamt 871,44 EUR sei innerhalb von zwei Wochen zahlbar.

 

Androhung gerichtlicher Schritte

Zum Schluss des Abmahnschreibens vom 08.10.2015 teilt Rechtsanwalt Rentzsch mit, dass bei nicht oder nicht vollständiger Erfüllung der in dem Schreiben aufgeführten Ansprüche er seinem Mandanten empfehlen werde, umgehend und ohne nochmalige Ankündigung gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Vorgehensweise wäre für den Abgemahnten aufgrund der eindeutigen Sach- und Rechtslage mit zusätzlichen und weitaus höheren Kosten verbunden.

Abmahnung Arne Müseler

wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

vertreten durch Rechtsanwalt Ludwig Rentzsch

Stand: 10/2015

Das ist jetzt das Wichtigste:

 

 

 

Handeln Sie jetzt!

 

 

1. Komplette Abmahnung übermitteln

Ich muss als erstes von Ihnen wissen, worum es in Ihrer Abmahnung konkret geht. Eine Mandatserteilung ist hierfür noch nicht erforderlich. Ohne Ihre Abmahnung gesehen zu haben, kann ich Ihnen jedoch keinen Rat dazu geben.

 

Senden Sie mir daher bitte zunächst Ihre vollständige Abmahnung mit Ihrer Telefonnummer zu. Scannen Sie Ihre Abmahnung z.B. ein oder fotografieren diese mit Ihrem Smartphone ab und senden mir diese dann per E-Mail zu. Sie können mir die Abmahnung natürlich auch per Telefax übermitteln. Teilen Sie mir unbedingt Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit, damit ich Sie schnellstens kontaktieren kann.

2. Ich prüfe Ihre Abmahnung

Sobald mir Ihre Abmahnung vorliegt, prüfe ich diese unter rechtlichen Gesichtspunkten. 

 

  • Wurden die formalen Anforderungen eingehalten?

  • Ist die Abmahnung berechtigt?

  • Wird eventuell zu viel gefordert?

  • Könnten Einwendungen gegen die Abmahnung erhoben werden?

3. Gratis Erstberatung erhalten

Im Anschluss an meine Prüfung rufe ich Sie sofort an oder nehme per E-Mail Kontakt zu Ihnen auf. Sie erhalten von mir eine kostenlose Erstberatung zu Ihrer Abmahnung. Ich sage Ihnen, wie ich in Ihrem Falle vorgehend würde. Dann kennen Sie die Handlungsmöglichkeiten. Über das Kostenrisiko kläre ich Sie auf. Dann wissen Sie, wie aus meiner Sicht auf die Abmahnung reagiert werden sollte.

 

Ebenfalls nenne ich Ihnen die Kosten, die im Falle einer Mandatserteilung entstehen würden. 

4. Jetzt müssen Sie sich entscheiden

Sie möchten mich beauftragen: Ich übernehme ab sofort alles Weitere für Sie. Sie müssen sich um gar nichts mehr kümmern. Ich werde Ihnen den Ablauf noch einmal schriftlich per E-Mail mitteilen, Ihnen eine Vollmacht zusenden und die anfallenden Kosten schriftlich bestätigen. Kostentransparenz ist mir besonders wichtig. Sie wissen bei meiner Kanzlei von Anfang an, welche Kosten anfallen. Böse Überraschungen gibt es nicht.

 

Sie möchten mich nicht beauftragen: In diesem Falle hoffe ich, Ihnen mit meinen Informationen weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg mit Ihrer Abmahnung. Kosten sind Ihnen durch meine Erstberatung keine entstanden (abgesehen von etwaigen Telefongebühren).

Dieser dargestellte Ablauf hat sich bei einer erhaltenen Abmahnung für Sie und mich in der Beratungspraxis als der richtige Weg erwiesen. So kann ich Ihnen schnellstmöglich meine für Sie absolut kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung mitteilen und Ihnen schnell und effektiv helfen.